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Bezahlung Lehrgang - Frage an BR's

E
elektro21
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich werde in den naechsten Tagen einen Lehrgang fuer den Betrieb machen. Der Lehrgang faellt in meine freien Tage. Meine Frage: Muessen die freien Tage als Ueberstunden bezahlt werden? Wer kann mir einen Rat geben.

Gruss

Berg

4.48002

Community-Antworten (2)

F
Finefinger

18.09.2008 um 22:04 Uhr

Hallo elektro21,

es gibt mehrere wichtige Faktoren die du beachten musst.

  • der BR muss dich zu diesen Lehrgang geschickt haben. -es gibt keinen anderen Termin für diesen Lehrgang der in deine normale Arbeitszeit fällt. -dein Arbeitgeber ist rechtzeitig informiert worden.

nun zur Bezahlung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dir bezahlte Arbeitsbefreiung im Umfang deiner geleisteten Betriebsratstätigkeit zu. Dieser Ausgleich soll innerhalb eines Monats abgegolten werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, entsteht ein Abgeltungsanspruch. Für Lohnersatzleistungen wie zb. Urlaubsgeld die auf Basis von Durchschnittseinkommen bezahlt werden ( Referenzperiodensystem ),werden die Abgeltungszahlungen berücksichtigt (BAG v. 11.01.1995- 7 AZR 543/94 )

Gruss Finefinger

W
wölfchen

18.09.2008 um 23:12 Uhr

Halt Stop, machst Du einen Lehrgang für den Betriebsrat, oder für den Betrieb?

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