Erstellt am 18.09.2008 um 20:04 Uhr von Finefinger
Hallo elektro21,
es gibt mehrere wichtige Faktoren die du beachten musst.
- der BR muss dich zu diesen Lehrgang geschickt haben.
-es gibt keinen anderen Termin für diesen Lehrgang der in deine normale Arbeitszeit fällt.
-dein Arbeitgeber ist rechtzeitig informiert worden.
nun zur Bezahlung:
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dir bezahlte Arbeitsbefreiung im Umfang deiner geleisteten Betriebsratstätigkeit zu. Dieser Ausgleich soll innerhalb eines Monats abgegolten werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, entsteht ein Abgeltungsanspruch.
Für Lohnersatzleistungen wie zb. Urlaubsgeld die auf Basis von Durchschnittseinkommen bezahlt werden ( Referenzperiodensystem ),werden die Abgeltungszahlungen berücksichtigt (BAG v. 11.01.1995- 7 AZR 543/94 )
Gruss Finefinger
Erstellt am 18.09.2008 um 21:12 Uhr von wölfchen
Halt Stop,
machst Du einen Lehrgang für den Betriebsrat, oder für den Betrieb?