Bezahlung Lehrgang - Frage an BR's
Hallo, ich werde in den naechsten Tagen einen Lehrgang fuer den Betrieb machen. Der Lehrgang faellt in meine freien Tage. Meine Frage: Muessen die freien Tage als Ueberstunden bezahlt werden? Wer kann mir einen Rat geben.
Gruss
Berg
Community-Antworten (2)
18.09.2008 um 22:04 Uhr
Hallo elektro21,
es gibt mehrere wichtige Faktoren die du beachten musst.
- der BR muss dich zu diesen Lehrgang geschickt haben. -es gibt keinen anderen Termin für diesen Lehrgang der in deine normale Arbeitszeit fällt. -dein Arbeitgeber ist rechtzeitig informiert worden.
nun zur Bezahlung: Sind alle Voraussetzungen erfüllt, steht dir bezahlte Arbeitsbefreiung im Umfang deiner geleisteten Betriebsratstätigkeit zu. Dieser Ausgleich soll innerhalb eines Monats abgegolten werden. Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, entsteht ein Abgeltungsanspruch. Für Lohnersatzleistungen wie zb. Urlaubsgeld die auf Basis von Durchschnittseinkommen bezahlt werden ( Referenzperiodensystem ),werden die Abgeltungszahlungen berücksichtigt (BAG v. 11.01.1995- 7 AZR 543/94 )
Gruss Finefinger
18.09.2008 um 23:12 Uhr
Halt Stop, machst Du einen Lehrgang für den Betriebsrat, oder für den Betrieb?
Verwandte Themen
Darf Arbeitgeber bestimme wo der Lehrgang Stadtfindet
ÄlterArbeitgeber verweigert BR 2 Lehrgang , nur Heimat nach und nicht an unsere geplante Woche . Beschluss liegt vor . Kurze Beschreibung Zwei BR Teilnehmer haben eine lehrgang für BR 2 ausgesucht un
Rückzug eines Beschlusses
ÄlterHallo Kollegen, vor ca. 2 Wochen haben wir einen Beschluss gefasst, bei dem es um einen Lehrgang für den BR geht. Zur damaligen Situation war eine Teilnahme an dem geplanten Lehrgang kein Problem. Di
AN verweigert Lehrgangsteilnahme - BR soll klären aber wie???
ÄlterEin AN hatte vor 2 jahren mal einen SIKO-1 lehrgang besucht. Er hat die Funktion nie ausgeübt ( sondern sein damaliger Chef) noch wurde er offiziell dafür eingesetzt ( keine Anlage zum Arbeitsvertrag
Lehrgang für Wahlhelfer - nicht für alle wegen schlechter finanzieller Lage?
ÄlterEs geht um die Neuwahlen ! wir haben jetzt zwei wahlhelfer zur schulung angemeldet bei der letzten sitzung. nun trat unser chef an uns heran und fragte ob denn zwei nötig wären. zwecks schlechte finan
ArbZG Verstoß oder alles in Ordnung
ÄlterMoin Moin, wir haben eine junge Kollegin die vom Arbeitgeber den Bilanzbuchhalter bezahlt bekommt. Um zum Schulungsort zu kommen darf sie, für die einstündige Anfahrt, ein Firmenfahrzeug nutzen. Zw