Erstellt am 18.09.2008 um 10:11 Uhr von klinik
@Miparix,
nach der Sitzung in der der Rücktritt des BRM angenommen wurde. Die Mitteilung an den AG enthält den Rücktritt des BRM und sinnvoll ist gleich im selben Schreiben wer laut Wahlunterlagen als nächstes BRM nachgerückt ist.
Darf ich fragen warum euer BRM zurückgetreten ist?
Erstellt am 18.09.2008 um 10:24 Uhr von Mona-Lisa
@klinik,
kann wohl keiner nachrücken, wenn keiner mehr da ist....... ;-))
@Miparix,
Mitteilung an AG, dass die vorgeschriebene Anzahl von BRM's nicht mehr gegeben ist und dass Neuwahlen eingeleitet werden!
Erstellt am 18.09.2008 um 10:27 Uhr von Immie
@miparix
Da ihr keine Ersatzmitglieder habt müsst ihr jetzt wohl die Wahl eines neuen BR einleiten.
Schau mal §13 BetrVG.
Erstellt am 18.09.2008 um 10:29 Uhr von Immie
Oh je...für so wenige Buchstaben 3 Minuten:-(
Erstellt am 18.09.2008 um 10:31 Uhr von klinik
Sorry, hab ich überlesen. Danke für die Korrektur. Dann Schließ ich mich Euch an @Mona-Lisa :-)) und @IMMi :-))
Erstellt am 18.09.2008 um 10:33 Uhr von Mona-Lisa
@Immi,
schwächelst du? :-))
Erstellt am 18.09.2008 um 10:40 Uhr von klinik
@Immi & @Mona-Lisa,
was geht hier ab zwischen Euch beiden, kleiner Wettkampf?
Erstellt am 18.09.2008 um 10:43 Uhr von Immie
Wettkampf mit Mona-Lisa?
Never:-))
Erstellt am 18.09.2008 um 12:50 Uhr von Mona-Lisa
@klinik,
Mädel's unter sich bekämpfen sich niemals! Und mit Immi schon gleich gar nicht, die ist mir zu clever!
@Miparix,
im § 13 BetrVG, Wahlen ausserhalb des regelmässigen Wahlzeitraums, kannst du dich orientieren, was jetzt zu tun ist.
Die Kommentierungen zeigen dir die erforderlichen Schritte.
Erstellt am 19.09.2008 um 17:06 Uhr von diiie
Hallo,
den Ag solltet ihr gleich nach der Br Sitzung schriftlich informieren und gleichzeitig den Nachrücker bekannt geben. Das ist alles.
Bye
Erstellt am 19.09.2008 um 17:48 Uhr von packer
Mädels, ihr schwächelt beide!!!
es gibt da noch etwas zu prüfen :)
Mona müsste es doch eigentlich wissen, ist sie doch quasi so etwas wie ein Rumpfportrait ;)
Nach dem Rücktritt einzelner Betriebsratsmitglieder führt der
„Rumpfbetriebsrat“ die Betriebsratsgeschäfte weiter (§ 22 BetrVG),
und zwar auch dann, wenn es zu einer Neuwahl wegen fehlender
Wahlvorschläge der Belegschaft nicht kommt. Aus § 21 BetrVG, insbesondere
dessen Satz 5, wonach die Amtszeit des Betriebsrats im
Falle einer gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BetrVG erforderlichen Neuwahl
mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses endet, ergibt sich im Wege
des Umkehrschlusses, dass dann, wenn die Neuwahl unterbleibt,
es eben beim regelmäßigen Ablauf der Amtszeit verbleibt.
Zur Weiterführung der Geschäfte nach § 22 BetrVG gehört auch die
Wahrnehmung aller Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte u. a.
der §§ 102, 103 BetrVG.
Notfalls kann auch ein einziges Betriebsratsmitglied die Geschäfte
des Betriebsrats nach § 22 BetrVG fortführen; ein Kollegium wird
hierfür nicht vom Gesetz vorausgesetzt.
LAG Düsseldorf/Köln 20.9.1974 – 16 Sa 24/74 = DB 1975, 454
Erstellt am 19.09.2008 um 19:28 Uhr von Mona-Lisa
@packer,
Rumpfportrait..... ich überleg die ganze Zeit, ob "Rumpfportrait" ein Kompliment oder eine Beleidigung ist... :-))
Ich hab "Miparix's" Frage nochmal, Wort für Wort gelesen und da steht nicht die Frage: Sind wir mit 6, statt 7 BR's noch verhandlungsfähig.....
Erstellt am 21.09.2008 um 11:54 Uhr von peanuts
"Ob und/oder wann muss ich dem AG melden, dass dieses BR-Mitglied zurückgetreten ist?"
Der AG ist zu informieren, wenn das BRM aus dem BR ausgeschieden ist. Der Rücktritt kann ja auch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt worden sein.
Die Information Eurer Kolleginnen und Kollegen muss ebenfalls erfolgen!
Erstellt am 22.09.2008 um 08:52 Uhr von packer
moin mona,
jaja, du hast recht... ich wollte nur ein wenig klugschietern und das wort rumpfportrait unbedingt unterbringen :))))