Erstellt am 17.09.2008 um 17:25 Uhr von DonJohnson
Ich weiß nicht, ob ich da jetzt richtig schlau draus geworden bin. Die Kollegin wird zu einer Schulung geschickt, stimmt das so? Am Tag der Rückreise, die in euerm Betrieb Feiertag war, war auch noch Schulung? Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich auc um keine BR Schulung nach 37,6 BetrVG, gell?
Also grundsätzlich muß man unterscheiden und wissen ob es eine BV für betriebliche Schulungen gibt, und was dadrin steht. Wäre es eine BR Schulung ist der Fall klar, dann ist auch die Reisezeit = Arbeitzeit. Wenn ihr aber sowas für betriebliche Schulungen nciht in einer BV geregelt habt, ist die An- und Abreise keine Arbeitszeit. Wo das steht, weißt du ja sicherlich.
Erstellt am 18.09.2008 um 13:29 Uhr von semara
Es handelte sich nicht um eine BR-Schulung, sondern um eine betriebliche.
Es gab einst eine BV, in der stand, dass der AN die Hälfte der Stunden kostenlos einbringen muss, finden Schulungen während seiner Freizeit statt.
Aber in diesem Fall ist die wesentliche Frage, ob der Feiertag als solcher anerkannt wird, da das Seminar ja in einem "Bundesland" stattfand, in dem an dem Tag regulär gearbeitet wurde.
Es geht darum, dass sie KEINE Stunde vergütet bekommt. Obwohl sie ca. 9 investiert hat.
Sofern eben der Feiertag in Bayern für sie gültig war.