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Mitte August nahm eine Kollegin an einer Schulungsmaßnahme in Berlin teil.
Da dort der 15. August kein Feiertag war, verlängerte ihr Teamleiter die Schulung ohne es vorher mit ihr abzusprechen um einen Tag auf besagten Feiertag.
D. h. den Feiertag verbrachte sie in der Schulung in Berlin bzw. anschließend im Zug (Ankunft 20 Uhr, Arbeitszeitende normalerweise 18 Uhr).
Als sie die Stunden als Mehrstunden geltend machen wollte, strich ihr Vorgesetzter diese mit der Begründung: "Keine Überstunden während Schulungen."
Ist das rechtens?