W.A.F. LogoSeminare

Schulung am Feiertag, Mehr-/Überstunden vom AG gestrichen!

S
semara
Nov 2016 bearbeitet

Wir sind ein Unternehmen mit Sitz in Bayern. Mitte August nahm eine Kollegin an einer Schulungsmaßnahme in Berlin teil. Da dort der 15. August kein Feiertag war, verlängerte ihr Teamleiter die Schulung ohne es vorher mit ihr abzusprechen um einen Tag auf besagten Feiertag. D. h. den Feiertag verbrachte sie in der Schulung in Berlin bzw. anschließend im Zug (Ankunft 20 Uhr, Arbeitszeitende normalerweise 18 Uhr). Als sie die Stunden als Mehrstunden geltend machen wollte, strich ihr Vorgesetzter diese mit der Begründung: "Keine Überstunden während Schulungen." Ist das rechtens?

4.57402

Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

17.09.2008 um 19:25 Uhr

Ich weiß nicht, ob ich da jetzt richtig schlau draus geworden bin. Die Kollegin wird zu einer Schulung geschickt, stimmt das so? Am Tag der Rückreise, die in euerm Betrieb Feiertag war, war auch noch Schulung? Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich auc um keine BR Schulung nach 37,6 BetrVG, gell? Also grundsätzlich muß man unterscheiden und wissen ob es eine BV für betriebliche Schulungen gibt, und was dadrin steht. Wäre es eine BR Schulung ist der Fall klar, dann ist auch die Reisezeit = Arbeitzeit. Wenn ihr aber sowas für betriebliche Schulungen nciht in einer BV geregelt habt, ist die An- und Abreise keine Arbeitszeit. Wo das steht, weißt du ja sicherlich.

S
semara

18.09.2008 um 15:29 Uhr

Es handelte sich nicht um eine BR-Schulung, sondern um eine betriebliche. Es gab einst eine BV, in der stand, dass der AN die Hälfte der Stunden kostenlos einbringen muss, finden Schulungen während seiner Freizeit statt. Aber in diesem Fall ist die wesentliche Frage, ob der Feiertag als solcher anerkannt wird, da das Seminar ja in einem "Bundesland" stattfand, in dem an dem Tag regulär gearbeitet wurde. Es geht darum, dass sie KEINE Stunde vergütet bekommt. Obwohl sie ca. 9 investiert hat. Sofern eben der Feiertag in Bayern für sie gültig war.

Ihre Antwort