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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Extremmobbing GF bei MA - Welche Möglichkeiten habe ich als Betriebsrat?

P
pero
Jan 2018 bearbeitet

Der Geschäftsführer wird gegenüber einer MA handgreiflich. Die Mitarbeiterin stellt keine Strafanzeige weil eine persönliche Abhängigkeit vorliegt ( Geschäftsführer ist gleichzeitig ihr Vermieter , - Angst vor Repressalien ). Welche Möglichkeiten habe ich als Betriebsrat ?. Kann der BR Strafanzeige stellen. Welche Rechtsmittel kann ich als BR in Anspruch nehmen ?

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Community-Antworten (6)

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DonJohnson

16.09.2008 um 23:34 Uhr

Schweres Anliegen! Der BR kann sicher was gegen Bossing machen, allerdings will es die MA wohl nciht! Strafanzeige kann jeder auch ohne nennen vom Namen machen - Vielleicht, aber auch nur vielleicht sollte man der MA mal in einer ruhigen Umgebung weitere Möglichkeiten nennen! Auch hier sind wie leider so oft 2 Zeilen Fragestellung sehr dürftig für solch ein Thema. Ich weiß nicht ob es ihr möglich ist, eine andere Wohnugn zu finden - zu dem Preis etc - weiterhin weiß ich auch nicht, ob es überhaupt eine Patentlösung gibt, aber eines finde ich wichtig: DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST UNANTASTBAR!!!

Ich weiß nicht, wie man ihr eine Hilfe geben kann ohne sie zu belasten, aber ich frage mal dich als Fragesteller: Möchtest du dein Leben lang ein solches Leben führen, oder willst du (ob bewußt oder unbewußt) von dem Joch brfreit werden? Wenn das Gremium hinter ihr steht, wird sie nciht gekündigt, ein Kündigungsschutzverfahren wird sie sicher gewinnen, oder wegen der Abhängigkeit eine gute Auslöse bewirken! Aber das kann niemand bewußt herbeiführen. Da wäre es erst wichtig, dass sie abgesichert ist. Hat sie eine Arbeits- und Vermieterrechtsschutz? Arbeitsrecht ist einfach - wenn sie in der GEW ist (wofür ich sofort raten würde).

Wegen der Schläge wird der Staat gegen den AG vorgehen wenn es zur Anzeige kommt, da meiner Meinung nach ein öffentliches Interesse besteht.

Wenn dann alles "geregelt" ist, dann wird sie hoffentlich keine Zukunftsängste mehr haben brauche. Aber wie ich hier schon mal sagte, im Forum: Recht haben und Recht bekommen, sind manchmal leider zwei unterschiedliche Dinge

Von ganzen Herzen hoffe ich für eure MA, dass es für sie gut aus geht!

Wirklich!!!

C
carrie

17.09.2008 um 09:04 Uhr

@pero Ich bin mal so frech und setze den § 104 BetrVG ein. Im Kommentar steht zwar, dass ein einmaliges Fehlverhalten nicht genügt aber das der Betriebsfrieden wiederholt und ernstlich gestört wird. Der Betriebsfrieden muss so erheblich beeinträchtigt sein, dass die Zusammenarbeit im Betrieb tatsächlich erschütter ist; zumindest muss eine erhebliche Beunruhigung unter der Belegschaft entstanden sein. Wenn ihr einen Rechtsanwalt habt, erkundigt euch auf jeden Fall, wie er die Situation einschätzt, bevor ihr zu diesem Mittel greift.

A
andi66

17.09.2008 um 09:56 Uhr

@all Hallo?? Was geht denn da ab? Ich versklave mich doch nicht. Schon gar nicht für eine Wohnung und wenn die umsonst wäre. Das finde ich noch viel entwürdigender, als beim Staat um Geld zu betteln. Sorry für diese Ausdrucksweise.

Lieber stehend sterben, als knieend leben!

Mal unbedingt mit der Mitarbeiterin ein Gespräch führen und Hilfsangebote checken, um sich aus der Abhängigkeit zu befreien.

Gruß Andi

W
wölfchen

17.09.2008 um 11:18 Uhr

Hallo andi 66 . . . unsere moralische Entrüstung über die Kollegin, die Angst vor Repressalien durch den GF hat, sollte sich in Grenzen halten, denn wie habe ich letztens so treffend gelesen: "Helfen heißt nicht, jemanden an einer Erfahrung zu hindern, sondern ihm in und nach seiner Erfahrung beizustehen". Traditionell sind wir doch als BR so „programmiert“, dass wir auf lösungsorientiertes, aktives und zielgerichtetes Handeln ausgerichtet sind. Wenn wir jedoch jemandem in einer solchen Situation helfen wollen, müssen wir zunächst herausfinden, was die Kollegin selbst möchte. Und das geht aus den paar Zeilen nicht hervor, wie schon Don Johnson angemerkt hat. Es passiert oft, dass Kollegen oder Kolleginnen kommen und möchten, dass wir in einer konkreten Situation was tun sollen, aber bitte keinen Namen nennen und nichts, woraus der zu maßregelnde Leiter ableiten könnte, aus welcher Ecke das kommt. und das aus oft undefinierbarer Angst vor eventuellen Konsequenzen. Es hat aber nach meinen Erfahrungen keinen Zweck, jemanden in eine Sache hineinzudrängen, denn geht was schief, dann bekommt der BR noch die Prügel. Also bitte erst der Kollegin Möglichkeiten aufzeigen, was man tun kann und dann fragen, ob sie das auch wirklich möchte und wenn sie Ängste hat, dann sollte man die auch ernst nehmen, auch wenn solches Verhalten für uns unverständlich ist . . .

A
andi66

17.09.2008 um 12:42 Uhr

@wölfchen Es kommt darauf an, wie ich von diesem Vorfall Kenntnis erlangt habe. Wenn es eine Begebenheit ist, die in der Firma bekannt ist, würde ich auf jeden fall mit dem GF sprechen. Was ist das denn für ein Führungsstil? Falscher Mann am falschen Ort, würde ich sagen. Fehlende charakterliche Eignung um Mitarbeiter zu führen.

Sollen Pero und sein GF sich vor jeden Monatsgespräch Boxhandschuhe anziehen? Ich fühle mich als BR auch zuständig für den Umgang mit Konflikten im Betrieb. Das ich hin und wieder über das Ziel hinaus schieße, möchte ich nicht bestreiten.

Aber wie kann es noch schlimmer werden? Der morgendliche Arbeitsweg nicht nur mit der Angst vor Arbeitsplatzverlust, einem schlechten Arbeitsklima und der Angst die Wohnung zu verlieren, sondern auch noch mit der Erkenntnis, wenn ich nicht funktioniere, gibt es ''an die Ohren''. Entschuldige, wir sind doch keine Baumwollpflücker. Wenn die Kollegin da keine Unterstützung braucht, dann weiß ich auch nicht.

Aber erst mal feststellen wovor die Kollegin so viel Angst hat. Es MUSS heutzutage doch keiner mehr auf der Straße wohnen. Ich sehe auf jeden Fall Handlungsbedarf.

Ich bin auch nicht wegen der Kollegin moralisch entrüstet, sondern wegen dem GF. Helfen heißt für mich nicht nur ''ihm in und nach seiner Erfahrung beizustehen'', sondern die Situation zu ändern.

Gruß Andi

B
BR-Hexe

17.09.2008 um 13:23 Uhr

hallo Pero, wende Dich an besten mit der Frage was der BR tum kann an Euren Rechtsbeistand oder Gewerkschaft. Wie Don Johnsen treffend schrieb, Recht haben und Recht bekommen, sind eben manchmal zwei verschiedene Dinge. Aber es muss etwas getan werden, denn die Kollegin ist doch aufgrund ihrer beruflichen und privaten Abhängigkeit in einem Kreislauf, der ihr nicht nur schadet., sondern auch wenn sie jetzt nichts dagegen unternimmt, die nächste Handgreiflichkeit schon vorprogammiert ist. Wenn die Sache im Betrieb bekannt ist, und dies geduldet wird, na dann gute Nacht. Versucht der Kollegin klarzumachen, das sie aus dieser Situation rausmuß und ihr ihr dabei helfen werdet und holt eine Rechtsauskunft für Euer weiteres Handeln ein. Ich kann die Angst rein menschlich voll verstehen, dazu gehört schon einiges. Eine Strafanzeige zu stellen, sich eine neue Wohnung zu suchen und womöglich Anfeindungen im Betrieb hinzunehmen, dazu muß man schon stark sein.

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