hallo,wir sind 95 Mitarbeiter davon haben 15 einen tarifgebundenen Arbeitsvertrag alle Anderen einen Vertrag ohne Anspruch auf Sonderzahlung und Lohn/Gehaltserhöhung.(Die 15 An mit Tarifbindung haben diesen Anspruch )Wenn eine tarifliche Lohnerhöhung kommt,greift die dann auch für die 95 An ohne Anspruch?Und haben diese 95 An auch Anspruch auf Sonderzahlungen.?
Greift hier der Gleichstellungsgrundsatz?