Erstellt am 16.09.2008 um 15:37 Uhr von Fuxx
Hallo
§29 BetrVG Einberufung von Sitzungen. Siehe auch Fitting Rdn.23.
Also, im Fall deiner Verhinderung leitet der Stelli die Sitzung. Vorbereiten kannst du sie ja. Und dann muss das Ersatzmitglied geladen werden, nicht kann oder darf.
Erstellt am 16.09.2008 um 15:40 Uhr von Mona-Lisa
@Fuxx,
das mit dem Ersatzmitglied würde ich aber lassen, ich sehe keinen Verhinderungsgrund.... :-)
@zrx-kawa,
Abendschule - okay! Aber finden eure Sitzungen abend's statt???
Erstellt am 16.09.2008 um 16:28 Uhr von zrx-kawa
Hallo Fuxx, hallo M-L!
Genau das ist mein Probl. Ist private Fortbildung ein Verhinderungsgrund?
@M-L: Mehrschichtbetrieb, Sitzungen immer montags 18 oder 19 Uhr (je nach TO-Umfang), also vor der Nachtschicht. Läuft schon seit ewigen Zeiten so, weil Mo. am wenigsten los ist.
Danke und Gruß, kawa
Erstellt am 16.09.2008 um 17:11 Uhr von packer
moin zrx-kawa,
ich sehe nach deinen texten erstmal immer noch keinen betrieblichen grund warum die sitzung grade dann und nur dann abgehalten werden kann...
aber eins nach dem anderen:
grundsätzlich hat der gesetzgeber den passus mit der tatsächlichen verhinderung eingeführt um die rechtliche beurteilung der frage, ob das BR mitglied willkürlich einen vertretungsfall durchgeführt hat und das e-mitgleid zu laden ist, zu klären bzw. zu verhindern. i
in den aufzählungen der kommentare finde ich eine liste von tatsächlichen zeitweiligen verhinderungen... urlaub, kur, krank, Muschu, dienstreise aber auch schulungen und bildungsveranstaltungen.
da die abendschule eine abwesenheit vom betrieb darstellt, die in diesem fall offensichtlich nicht willkürlich herbeigeführt ist, gehe ich mal ganz stark davon aus, daß das BR mitglied tatsächlich verhindert ist da ein objektiver verhinderungsgrund vorliegt!
jetzt kann der Vorsitzende die betrieblichen hintergründe für die zeitliche lage der sitzung hinterfragen... eine aussage wie "montags ist der flaueste tag" reichen hier nun gar nicht aus und rechtfertigen m.e. nicht die dauerhafte ladung eines ersatzmitgliedes wenn man einfacher die sitzung verlegen könnte. der BRV sollte erstmal prüfen, ob es andere machbare termine gibt an denen die ordentlichen BRs sich sammeln können (das geht natürlich nicht bei einmaligen verhinderungen und schwer bei großen gremien).
sollten diese termine vom AG wegen begründeten! betrieblichen gründen abgelehnt werden seid ihr auf der sicheren seite und müsst das e-mitglied am alten sereintermin einladen... damit hätte aber der AG und der BR einfluss auf die zusammensetzung des gremiums, was nicht sein kann. hier ist die besonderheit, daß du einen ausfall als BR über die gesamte zeit der abendschule hättest und das ersatzmitglied durch die permanente zeitliche lage der sitzung zum dauerersatz würde...
was sind bei euch denn ganz konkret die betrieblichen gründe? "das haben wir schon immer so gemacht" lasse ich aber nicht gelten!!!!
ich spekuliere mal, daß gar keine "betrieblichen" gründe wie es das BetrVG verlangt vorliegen ;)
Erstellt am 16.09.2008 um 17:29 Uhr von zrx-kawa
@packer
Danke für deine ausführliche Antwort!!!
Ich denke, dass deine letztzeilige Spekulation in die richtige Richtung geht ;)
Das Gemurre im Gremium war aber schon heftig, als ich einen anderen Wochentag vorgeschlagen habe. Der Mensch und die Räte wohl im Besonderen, ist halt ein Gewohnheitstier. Ich möchte aber auch nicht wegen meiner rein privaten Interessen die Koll. verärgern.
Hmm, weiß noch nicht, was ich da machen werde. Eine Möglichkeit wäre auch, mir die wöchentliche 2-Tage-Freistellung mit dem Stelli zu teilen. Und dann persönliche Verhinderung geltend zu machen und die nächsten 10 Sitzungen "unterbesetzt" abzuhalten. Aber natürlich würde ich auch einem Nachrücker gerne die Teilnahme ermöglichen. Aber logischer Weise nur, wenns rechtlich sauber ist.
Dein Argument mit der Einflussnahme von GF und BR auf dessen Zusammensetzung ist schwerwiegend.
Noch sind ja 14 Tage Zeit und ich werde im Gremium mal Für und Wider der Möglichkeiten durchsprechen.
Dir nochmals Danke für die ausführliche Antwort!
Besten Gruß, kawa
Erstellt am 16.09.2008 um 18:45 Uhr von Lotte
zrx-kawa,
dass eine Teilnahme an einer Abendschule kein Verhinderungsgrund sein soll (auch wenn die Fortbildung privat bezahlt wird) halte ich nicht für vertretbar.
Allerdings wird die Verhinderung kritisch, wenn es keinen Beschluss über Sitzungstag und Sitzungszeit gibt. Denn dann würde ich in Anbetracht des § 29 BetrVG wirklich den BRV in der Pflicht sehen, die Sitzungen zu verschieben.
Erstellt am 16.09.2008 um 19:42 Uhr von DonJohnson
So, und obwohl ja onmedi meinen Stil nicht mag - ich kann nciht anders - ich muß was dazu sagen!!!
Also, ich gebe Lotte irgendwo Recht - das ist tatsächlich auch in meinen Augen ein Grund, der Sitzung fernzubleiben, ABER ich sehe keine betriebliche Notwendigkeit die Sitzung ncht auf einen anderen Tag zu verlegen, und da liegt für mich der Hase wieder mal im Pfeffer. Ich weiß noch immer nciht, welche wichtigen betrieblichen Gründe gegen eine Sitzung an einem anderen Tag sprechen - wird nicht näher erläutert und ist auch egal! Naja, so ziemlich egal. Es ist ganz eindeutig festgelegt, dass die BR Arbeit VOR der Vertraglichen Arbeit steht. Wenn das Gremium so nett ist und einen für den Betrieb vorteilhaften Tag legt, ist das schon ok, nicht falsch verstehen, aber der BRV ist es der die Sitzung leitet und dazu ein läd! Also bestimmt er prinzipiell den Termin und nicht das Gremium. Sicherlich können auch diesbezüglich Beschlüsse gefaßt werden, aber mal ganz ehrlich - wenn die überprüft werden sollten setzt es Schelle vom Gericht - sollte es soweit gehen (erst Recht wenn mal auf einer solchen Sitzung sowas wie ne Kündigung besprochen wird, die Kündigungsschutzklage würde ich jeder Zeit machen!)
Also meine lieben Kollegen, jetzt mal ehrlich, wenn es nur darum geht den AG zufrioeden zu stellen, machen wir gar keine BR Arbeit während der Arbeitszeit!!! Ich denke, davon sollten wir uns nun wahrlich nciht abhalten lassen!
Wenn ich jetzt fies wäre, könnte ich vielleicht sogar anbringen, dass das vom BRV ein Verstoß nach dem 23 ist - sich verpissen wollen halt!
Entschuldigt bitte meine Worte, aber ich würde gerne wisen, welche dringenden betrieblichen Gründe gegen die Verlagerung der Sitzungen an einem anderen Tag angebracht werden könnten!!!
DJ