Abmahnung und Betriebsratshilfe
Habe da mal ne Frage an die Betriebsräte unter Euch, bin bei Recherchen auf Euch gestossen, mein Betriebsrat meint nämlich für Abmahungen sei er nicht zuständig, der BRV hat mir den Rat gegeben, eine Gegendarstellung anzufertigen und diese der Perso zu übergeben damit diese auch zur Personalakte hinzugefügt werden, muß eine Kopie davon an der Betriebsrat, damit sollte eine Kündigung betreffend einer Wiederholung stattfinden, der Betriebsrat besser gegen argumentieren könne. Finde ich persönlich Quatsch, dann könnten die doch gleich was machen, ich bin mir nämlich keiner Schuld bewußt - schildere Euch mal den Fall. Ich soll Arbeitsverweigerung gemacht haben und das kam so: Ich war in meiner Abteilung mit einer Arbeit beschäftigt, welche kurz vor dem Abschluß stand, evtl. noch 30-34 Minuten und sollte davon abgezogen werden um in einer anderen Filiale eine neue Arbeit zu beginnen und erst dort zu arbeiten und erst wieder später in meiner Filialen-Abteilung. Dies ist auch nicht zum erstenmal vorgekommen und hinterher wurde rumgemeckert das meine Arbeit nicht rechtzeitig fertig war und da es wie gesagt nur noch eine kurze Zeit benötigte habe ich zum Vorgesetzten gesagt, nein ich mache jetzt erst meine Sache schnell fertig und dann wechsle ich. Im Arbeitsvertrag steht dass ich in verschiedenen Filialen eingesetzt werden kann aber trotzdem. Was meint Ihr zur Sachlage. Vielen Dank für Eure Unterstützung
Community-Antworten (7)
16.09.2008 um 11:51 Uhr
@Midler,
ne, der Betriebsrat kann da gar nicht's machen, denn er hat da keine Mitbestimmung! Ist nun mal so, denn Abmahnungen betreffen das Individualgesetz.
Ich kann dir nur den Rat geben, dass du zwar eine Gegendarstellung schreibst, aber sie NICHT zu den Personalakten legen lässt! Du musst mit deiner Rechtfertigung, bzw. deinem darin beschriebenen Vorgang nicht dem AG auf die Nase binden, wie er es nächstes mal besser machen kann!
Zum Betriebsrat ist okay, obwohl die Begründung, warum du die Kopie dort hinterlegen sollst, Quatsch ist. Sollte es zu einer Kündigung kommen, muss der AG Abmahnungen zu der Anhörung für den Betriebsrat sowieso mit vorlegen.
Du kannst auch in einem Gespräch mit dem AG fordern, dass er die Abmahnung zurück nimmt oder sie vielleicht in eine Ermahnung umwandelt, die hat dann nicht die verschärfte Wirkung! Nur, er muss es nicht, denn wenn er überzeugt ist, dass du Grund zur Abmahnung geliefert hast, müsstest du privat dagegen vorgehen. Im übrigen würde ein Arbeitsrichter - wenn du wegen der gleichen "Straftat" bei einer Kündigung klagen würdest - die letzte Abmahnung sehr genau prüfen!
16.09.2008 um 12:11 Uhr
@Midler, auch ich würde Dir davon abraten, die Gegendarstellung in die Personalakte legen zu lassen, Du kannst sie natürlich schreiben um sie für den Fall der Fälle parat zu haben, denn letztendlich würde sie bei einem hoffentlich nicht eintretenden Kündigungsschutzprozeß relevant werden. Ein Kopie der Abmahnung braucht ein BR nun wirklich nicht, denn auch wenn er einer Kündigung widersprechen würde, so entscheidet doch letztlich ein Gericht über die Kündigung. In einem Gespräch, ggfs. zusammen mit einem BR-Mitglied deiner Wahl, kannst Du Deine Sicht der Dinge schildern, ob´s allerdings dazu führt, das der AG die Abmahnung zurücknimmt ist fraglich. Wenn das nicht passiert und die Abmahung bleibt bestehen, so hat sie aber keinen Bestand auf ewig, Du kannst nach einiger Zeit (3/4 -1 Jahr) darauf bestehen, das die Abmahnung aus Deiner Personalakte entfernt wird.
16.09.2008 um 12:13 Uhr
@Midler
Mona-Lisa hat vollkommen recht. Die Gegendarstellung würde ich so schnell, wie möglich zwar schreiben, weil man sich jetzt noch an viele Einzelheiten erinnern kann, aber nicht in die Personalakte, sondern schön zu Hause aufbewaren. Der AG muss in einem eventuellen Rechtsstreit bei Kündigungschutzklage beweisen, das die Abmahnung gerechtfertigt war, wenn man das widerlegen kann, um so besser.
Ich hoffe Du kannst auch Beispiele vorbringen, wann mit Dir rumgemeckert worden ist. Der Vorgesetzte muss sich schon entscheiden, ob die eine Arbeit fertig werden sollte oder die andere. Beides Gleichzeitig geht leider nicht. Immer schön Ort, Zeit und eventuelle Zeugen mit aufschreiben!
16.09.2008 um 23:57 Uhr
Hmmm - nun ich schon wieder....
Ich weiß nciht, ich habe da was falsch gelesen glaube ich! In meinen Augen hätte der BR sehr wohl eingeschaltet werden müssen von der AN! Und warum? Sie wurde wenn auch Temporär versetzt nach 95 BetrVG - ok, ich habe die RN vom Fitting nicht zur Hand - wartet mal - lt Schoof (betriebsratspraxis a bis z ist eine Versetzung eine "die die vorrausichtliche Dauer von einem Monat überschreitet ODER die zwar verraussichtlich kürzer als einen Monat dauern soll, aber mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sind, unter denen die Arbeit zu leisten ist." Und ich frage euch liebe Kollegen, welche Änderungen können erheblicher sein, als die momentare Versetzung in eine andere Filiale? Ich behaupte also, dass eine Abmahnung nicht gerechtfertigt war, da dem BR keine Zustimmung zur Versetzung nach 99 vorgelegt wurde! Aus diesem Grund hätte der BR eingeschaltet werden müssen, da es sich um keine Abmahnung handelt, die als eine solche geahndet werden dürfte. Der AV stellt hier kein Problem für meine Meinung oder Sichtweise, da der AV die Mitbestimmung des BR nicht außer Kraft setzt. Der AV setzt erst nach Zustimmungserteilung ein! Immerhin kann doch durch diese Versetzung eine Zustimmungsverweigerungung nach 99 gegeben sein - zumindest muß sie vom Gremium geprüft werden!
Oder sehe ich das alles falsch?
Die Abmahnung gehört rausgeworfen aus der PA und zwar durch den BR!!! Meine Meinung!!!
So, nun laßt uns diskutieren wenn ihr mögt... lach
17.09.2008 um 09:10 Uhr
@Don (ich hoffe ich darf Dich Don nennen)
Manchmal glaube ich, dass Du von irgendwem veranlasst wirst, Diskussionsstoff loszulassen, es kann aber auch sein, dass ich als BR schon an Verfolgungswahn leide und Verschwörungstheorien mein neuestes Hobby darstellen.
Aber im Ernst: Midler schreibt: "Im Arbeitsvertrag steht dass ich in verschiedenen Filialen eingesetzt werden kann...".
Damit kannst Du den §95 BetrVG vergessen, denn in Absatz 3 steht u.a.: "... Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung."
So lieber Don, jetzt Du...
17.09.2008 um 18:28 Uhr
Oh gerne.
Was heißt denn üblicherweise? Das das der Regelfall und was ist damit gemeint? Gemeint sind hiermit Springer - die im Betrieb hin und her springen - mal hier und mal dort eingesetzt werden. Diese MA werden landläufig Springer genannt und denen AV ist eindeutig dafür ausgelegt. Deshalb bekommen die auch mehr Kohle. Wenn ich aber seit Jahren an einem Platz arbeite, und nun auf einmal dahin soll, obwohl nur im AV steht, dass ich man in allen Filialen eingesetzt werden kann, hat damit ncihts zu tun. Auch wenn es eine temporäre Angelegenheit ist - aus dem AV ersehe ich nur normale Floskeln, die jeder drin stehen hat. Davon mal ab wurde Hilfe beim BR erbeten und nciht beim Anwalt! Der BR kann helfen, indem er beim AG so argumentiert, dass das eine Versetzung nach 99 und somit zustimmungspflichtig ist - immerhin gefährdet ein solches Verhalten des AG ja Arbeitsplätze in der anderen Filiale (na viellleich zumindest - lach). Wenn der AG nciht dieser Meinung ist, kann er das doch gerne von einer anderen Stelle klären lassen - die Kosten zahlt er. Glaubst du nciht auch, dass der AG dann die Abmahnung zurück zieht?
Aber so oder so behaupte ich, dass es sich um eine Versetzung handelt - eine änliche Sitzuation hatten wir bei uns auch schon mal - nicht andere Filiale nur anderen Arbeitsplatz und es ging nicht um eine Abmahnung. Der AG hat klein beigegeben und die Versetzung wurde nciht durchgeführt!
Ach ja, klar darfst du mich Don nennen - aber ich bin kein Don lach - wenn du willst nenne mich DJ, machen hier fast alle - lach
17.09.2008 um 22:09 Uhr
@ don
wenns denne nun mal im AV drin steht? das ist übliche praxis analog zu aussendienstMA und baumalochern... also im leben keine versetzung! gängige praxis z.B. bei schlecker und so weiter... schön ist das nicht, aber rechtlich korrekt... miparix hat da ins schwarze getroffen!
@ mona
ich habe letztens (betriebsrat aktuell?) gelesen, daß eine ermahnung im gegensatz zur abmahnung niemals aus den P-akten entfernt werden muß... ich werde mal versuchen das zub belegen...
@ midler
ich würde genauso verfahren wie hexe es beschrieben hat
@ all
ich sehe hier eine ganz andere möglichkeit für den BR. er muss klarheit schaffen, wie auf solch unsinnige arbeitsanweisungen in zukunft zu reagieren ist, bzw. daß es bei diesen geschichten es nicht zum nachteil der belegschaft reichen soll.
deswegen rate ich midler als erstes, all diese vorgänge exakt (möglichst mit zeugen) aufzschreiben. das riecht mir eher nach ersten mobbinganzeichen als nach versetzung und arbeitsverweigerung!
lieben gruß vom packer
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli