Erstellt am 16.09.2008 um 09:51 Uhr von Mona-Lisa
@Midler,
ne, der Betriebsrat kann da gar nicht's machen, denn er hat da keine Mitbestimmung! Ist nun mal so, denn Abmahnungen betreffen das Individualgesetz.
Ich kann dir nur den Rat geben, dass du zwar eine Gegendarstellung schreibst, aber sie NICHT zu den Personalakten legen lässt! Du musst mit deiner Rechtfertigung, bzw. deinem darin beschriebenen Vorgang nicht dem AG auf die Nase binden, wie er es nächstes mal besser machen kann!
Zum Betriebsrat ist okay, obwohl die Begründung, warum du die Kopie dort hinterlegen sollst, Quatsch ist. Sollte es zu einer Kündigung kommen, muss der AG Abmahnungen zu der Anhörung für den Betriebsrat sowieso mit vorlegen.
Du kannst auch in einem Gespräch mit dem AG fordern, dass er die Abmahnung zurück nimmt oder sie vielleicht in eine Ermahnung umwandelt, die hat dann nicht die verschärfte Wirkung!
Nur, er muss es nicht, denn wenn er überzeugt ist, dass du Grund zur Abmahnung geliefert hast, müsstest du privat dagegen vorgehen.
Im übrigen würde ein Arbeitsrichter - wenn du wegen der gleichen "Straftat" bei einer Kündigung klagen würdest - die letzte Abmahnung sehr genau prüfen!
Erstellt am 16.09.2008 um 10:11 Uhr von BR-Hexe
@Midler,
auch ich würde Dir davon abraten, die Gegendarstellung in die Personalakte legen zu lassen, Du kannst sie natürlich schreiben um sie für den Fall der Fälle parat zu haben, denn letztendlich würde sie bei einem hoffentlich nicht eintretenden Kündigungsschutzprozeß relevant werden.
Ein Kopie der Abmahnung braucht ein BR nun wirklich nicht, denn auch wenn er einer Kündigung widersprechen würde, so entscheidet doch letztlich ein Gericht über die Kündigung.
In einem Gespräch, ggfs. zusammen mit einem BR-Mitglied deiner Wahl, kannst Du Deine Sicht der Dinge schildern, ob´s allerdings dazu führt, das der AG die Abmahnung zurücknimmt ist fraglich. Wenn das nicht passiert und die Abmahung bleibt bestehen, so hat sie aber keinen Bestand auf ewig, Du kannst nach einiger Zeit (3/4 -1 Jahr) darauf bestehen, das die Abmahnung aus Deiner Personalakte entfernt wird.
Erstellt am 16.09.2008 um 10:13 Uhr von Miparix
@Midler
Mona-Lisa hat vollkommen recht. Die Gegendarstellung würde ich so schnell, wie möglich zwar schreiben, weil man sich jetzt noch an viele Einzelheiten erinnern kann, aber nicht in die Personalakte, sondern schön zu Hause aufbewaren. Der AG muss in einem eventuellen Rechtsstreit bei Kündigungschutzklage beweisen, das die Abmahnung gerechtfertigt war, wenn man das widerlegen kann, um so besser.
Ich hoffe Du kannst auch Beispiele vorbringen, wann mit Dir rumgemeckert worden ist. Der Vorgesetzte muss sich schon entscheiden, ob die eine Arbeit fertig werden sollte oder die andere. Beides Gleichzeitig geht leider nicht. Immer schön Ort, Zeit und eventuelle Zeugen mit aufschreiben!
Erstellt am 16.09.2008 um 21:57 Uhr von DonJohnson
Hmmm - nun ich schon wieder....
Ich weiß nciht, ich habe da was falsch gelesen glaube ich! In meinen Augen hätte der BR sehr wohl eingeschaltet werden müssen von der AN! Und warum? Sie wurde wenn auch Temporär versetzt nach 95 BetrVG - ok, ich habe die RN vom Fitting nicht zur Hand - wartet mal - lt Schoof (betriebsratspraxis a bis z ist eine Versetzung eine "die die vorrausichtliche Dauer von einem Monat überschreitet ODER die zwar verraussichtlich kürzer als einen Monat dauern soll, aber mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden sind, unter denen die Arbeit zu leisten ist." Und ich frage euch liebe Kollegen, welche Änderungen können erheblicher sein, als die momentare Versetzung in eine andere Filiale?
Ich behaupte also, dass eine Abmahnung nicht gerechtfertigt war, da dem BR keine Zustimmung zur Versetzung nach 99 vorgelegt wurde! Aus diesem Grund hätte der BR eingeschaltet werden müssen, da es sich um keine Abmahnung handelt, die als eine solche geahndet werden dürfte. Der AV stellt hier kein Problem für meine Meinung oder Sichtweise, da der AV die Mitbestimmung des BR nicht außer Kraft setzt. Der AV setzt erst nach Zustimmungserteilung ein! Immerhin kann doch durch diese Versetzung eine Zustimmungsverweigerungung nach 99 gegeben sein - zumindest muß sie vom Gremium geprüft werden!
Oder sehe ich das alles falsch?
Die Abmahnung gehört rausgeworfen aus der PA und zwar durch den BR!!! Meine Meinung!!!
So, nun laßt uns diskutieren wenn ihr mögt... lach
Erstellt am 17.09.2008 um 07:10 Uhr von Miparix
@Don (ich hoffe ich darf Dich Don nennen)
Manchmal glaube ich, dass Du von irgendwem veranlasst wirst, Diskussionsstoff loszulassen, es kann aber auch sein, dass ich als BR schon an Verfolgungswahn leide und Verschwörungstheorien mein neuestes Hobby darstellen.
Aber im Ernst:
Midler schreibt: "Im Arbeitsvertrag steht dass ich in verschiedenen Filialen eingesetzt werden kann...".
Damit kannst Du den §95 BetrVG vergessen, denn in Absatz 3 steht u.a.:
"... Werden Arbeitnehmer nach der Eigenart ihres Arbeitsverhältnisses üblicherweise nicht ständig an einem bestimmten Arbeitsplatz beschäftigt, so gilt die Bestimmung des jeweiligen Arbeitsplatzes nicht als Versetzung."
So lieber Don, jetzt Du...
Erstellt am 17.09.2008 um 16:28 Uhr von DonJohnson
Oh gerne.
Was heißt denn üblicherweise? Das das der Regelfall und was ist damit gemeint? Gemeint sind hiermit Springer - die im Betrieb hin und her springen - mal hier und mal dort eingesetzt werden. Diese MA werden landläufig Springer genannt und denen AV ist eindeutig dafür ausgelegt. Deshalb bekommen die auch mehr Kohle.
Wenn ich aber seit Jahren an einem Platz arbeite, und nun auf einmal dahin soll, obwohl nur im AV steht, dass ich man in allen Filialen eingesetzt werden kann, hat damit ncihts zu tun. Auch wenn es eine temporäre Angelegenheit ist - aus dem AV ersehe ich nur normale Floskeln, die jeder drin stehen hat.
Davon mal ab wurde Hilfe beim BR erbeten und nciht beim Anwalt! Der BR kann helfen, indem er beim AG so argumentiert, dass das eine Versetzung nach 99 und somit zustimmungspflichtig ist - immerhin gefährdet ein solches Verhalten des AG ja Arbeitsplätze in der anderen Filiale (na viellleich zumindest - lach). Wenn der AG nciht dieser Meinung ist, kann er das doch gerne von einer anderen Stelle klären lassen - die Kosten zahlt er. Glaubst du nciht auch, dass der AG dann die Abmahnung zurück zieht?
Aber so oder so behaupte ich, dass es sich um eine Versetzung handelt - eine änliche Sitzuation hatten wir bei uns auch schon mal - nicht andere Filiale nur anderen Arbeitsplatz und es ging nicht um eine Abmahnung. Der AG hat klein beigegeben und die Versetzung wurde nciht durchgeführt!
Ach ja, klar darfst du mich Don nennen - aber ich bin kein Don lach - wenn du willst nenne mich DJ, machen hier fast alle - lach
Erstellt am 17.09.2008 um 20:09 Uhr von packer
@ don
wenns denne nun mal im AV drin steht? das ist übliche praxis analog zu aussendienstMA und baumalochern... also im leben keine versetzung! gängige praxis z.B. bei schlecker und so weiter... schön ist das nicht, aber rechtlich korrekt... miparix hat da ins schwarze getroffen!
@ mona
ich habe letztens (betriebsrat aktuell?) gelesen, daß eine ermahnung im gegensatz zur abmahnung niemals aus den P-akten entfernt werden muß... ich werde mal versuchen das zub belegen...
@ midler
ich würde genauso verfahren wie hexe es beschrieben hat
@ all
ich sehe hier eine ganz andere möglichkeit für den BR.
er muss klarheit schaffen, wie auf solch unsinnige arbeitsanweisungen in zukunft zu reagieren ist, bzw. daß es bei diesen geschichten es nicht zum nachteil der belegschaft reichen soll.
deswegen rate ich midler als erstes, all diese vorgänge exakt (möglichst mit zeugen) aufzschreiben. das riecht mir eher nach ersten mobbinganzeichen als nach versetzung und arbeitsverweigerung!
lieben gruß vom packer