Habe da mal ne Frage an die Betriebsräte unter Euch, bin bei Recherchen auf Euch gestossen, mein Betriebsrat meint nämlich für Abmahungen sei er nicht zuständig, der BRV hat mir den Rat gegeben, eine Gegendarstellung anzufertigen und diese der Perso zu übergeben damit diese auch zur Personalakte hinzugefügt werden, muß eine Kopie davon an der Betriebsrat, damit sollte eine Kündigung betreffend einer Wiederholung stattfinden, der Betriebsrat besser gegen argumentieren könne. Finde ich persönlich Quatsch, dann könnten die doch gleich was machen, ich bin mir nämlich keiner Schuld bewußt - schildere Euch mal den Fall.
Ich soll Arbeitsverweigerung gemacht haben und das kam so: Ich war in meiner Abteilung mit einer Arbeit beschäftigt, welche kurz vor dem Abschluß stand, evtl. noch 30-34 Minuten und sollte davon abgezogen werden um in einer anderen Filiale eine neue Arbeit zu beginnen und erst dort zu arbeiten und erst wieder später in meiner Filialen-Abteilung. Dies ist auch nicht zum erstenmal vorgekommen und hinterher wurde rumgemeckert das meine Arbeit nicht rechtzeitig fertig war und da es wie gesagt nur noch eine kurze Zeit benötigte habe ich zum Vorgesetzten gesagt, nein ich mache jetzt erst meine Sache schnell fertig und dann wechsle ich. Im Arbeitsvertrag steht dass ich in verschiedenen Filialen eingesetzt werden kann aber trotzdem. Was meint Ihr zur Sachlage.
Vielen Dank für Eure Unterstützung