Dienstplan Aushängung - wann?
N`Abend meine lieben Mitstreiter, Wir sind ein neu gewählter BR, jetzt kam die Anfrage unserer Mitarbeiter: wann müssen Dienstpläne 1. für die Mitarbeiter und wann für 2. den Betriebsrat zugänglich sein. Ein Gespräch mit den ausführenden Vorgesetzten blieb bis jetzt erfolglos, da wir leider keinen Zeitrahmen vorbringen konnten. Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen????? Vielleicht sogar mit einen Anschreiben an unseren obersten Chef ????? Die Antworten der Pläne schreibenden waren bis jetzt 1. zu wenig Personal-weiß nicht wie ich planen soll, oder 2.: ich will die Weisung von der GL in Schriftform, dass ich dem Betriebsrat die Pläne zur Genehmigung vorlegen muss!!! schon mal vielen Dank CashGranny1
Community-Antworten (2)
16.09.2008 um 01:17 Uhr
@CashGranny, Suchbegriff "Dienstplan " hilft...
16.09.2008 um 11:55 Uhr
Hallo, zum einen sind die Dienstpläne mitbestimmungspflichtig § 87 BetrVG, was heißt, das sie euch VOR Durchführung der Schicht zur Genehmingung vorgelegt werden müssen. Einen Zeitrahmen könnt ihr vorschlagen, z.B. Dienstplan für Oktober ist bis KW 39 zur Genehmigung vorzulegen, solche Termine müßt ihr mit dem AG verhandeln. Auf jeden Fall solltet Ihr ein Schreiben an die GF verfassen in dem Ihr Eure Mitbestimmung darlegt und die GF auffordert, mit Euch über die Einzelheiten zu verhandeln.
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