Wahlausschreiben + Kündigungschutz?
Ich habe an euch Kollegen 2 Fragen . Verstehe Ich es richtig das er Wahlvorstand ab aushängung des Wahlausschreibens die Wahlvorschlaglisten entgegennehmen darf ? Die 2 Frage ist hat jemand der auf der Wahlvorschlagsliste ist nach einreichen der Liste 6 Monate Kündigungsschutz oder erst nach Aushängung der Liste?
Community-Antworten (2)
05.01.2010 um 15:28 Uhr
Hallo karlk,
nach Erlass des Wahlausschreibens sind Vorschlagslisten innerhalb einer Frist von 2 Wochen beim Wahlvorstand einzureichen.
Bei Wahlbewerbern beginnt der Kündigungsschutz mit der Aufstellung des Wahlvorschlages und endet sechs Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Ein Wahlvorschlag ist dann aufgestellt, wenn die Kandidaten aufgestellt worden sind und die erforderlichen Stützunterschriften erhalten haben.
06.01.2010 um 11:16 Uhr
Aber Achtung!
Als "fieser" AG, kann ich Arbeitsverträge befristet beschäftigter AN, die im WV tätig sind od. für den BR kandidieren, auslaufen lassen. Dafür muss ich ihn nicht vorher kündigen. Wenn ich als AG Glück habe, läuft nämlich die Befristung des betreffenden Mitarb. genau während der Wahl ab od. kurz nachdem dieser evtl. in den BR gewählt wurde.
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