Betriebsvereinbarungen - Sind BV des damaligen BR überhaupt rechtsgültig bzw. könnten wir dagegen vorgehen?
Hallo an Alle, brauche wieder Eure Hilfe. Bei uns wurden vor 4 Jahren BV`s erstellt. Der damalige Br bestand fast nur aus AL. Es wurden keine Protokolle oder Beschlüsse darüber angefertigt. Sind diese Betriebsvereinbarungen überhaupt rechtsgültig bzw. könnten wir dagegen vorgehen ? Wäre für Rückmeldungen dankbar.
Community-Antworten (2)
16.09.2008 um 08:34 Uhr
Hallo, wenn die BV´s von beiden Seiten unterschrieben sind, dann sind sie auch rechtsgültig. Normalerweise ist ja auch eine Laufzeit und Kündigungsmodalitäten dargestellt. Wir zB schreiben immer, dass die BV nach Kündigung noch so lange gilt, bis eine neue abgeschlossen ist. Wenn der AG das mit unterschreibt, dann könnt ihr Euch bei einer neuen wenigstens nicht verschlechtern!
16.09.2008 um 22:24 Uhr
Sorry, habe diese Frage erst jetzt gelesen und es hat sonst keiner geschrieben. Naja, ich behaupte mal, dass das jetzt eine spannende Geschichte ist. Im Rückblick auf einen Thread hier gestern drücke ich mich mal vorsichtig aus! Ich hoffe, du bist BRM, hast Grundlagenwissen und nen Komentar, wo du meine jetzigen Behauptungen nachlesen kannst! Oder natürlich nen Anwalt zur Hand, der gut ist - lach
Um eine letzendliche Klärung auf die Frage zu geben, sind natürlich zwei Zeilen sehr sehr dürftig! Ich kann also nur vom Regelfall sprechen! Ok?
Also, eine BV wird vom BRV und vom AG unterschrieben. Der BRV ist aber nur das Sprachrohr des Gremiums. Er darf also nur mit Beschluß des Gremiums eine BV unterschreiben!
Wie wird ein Beschluß gefaßt:
- Einladung zur BR Sitzung mit TOP und allen dazu notwendigen Sachunterlagen frühzeitig damit sich jedes BRM vorbereiten kann (wenn fester BR Sitzungstermin reicht selbstverständlich die TO)
- Beratung mit anschließender Abstimmung im Gremium.
- Protokollierung der Abstimmung im Protokoll der Sitzung. Hierfür wollen Gerichte den Genauen Wortlaut des Beschlusses, sollte es soweit gehen.
- Aushändigung und Aufbewahrung des Protokolls zur eventuellen späteren Nachvollziehbarkeit.
Es ist im Übrigen keine rechtsgültige BV, wenn der AG was im Monatstreffen vorlegt, was ihr alle unterschreiben sollt - das geht nciht, da sich nicht jeder im Vorfeld informieren konnte.
So, das war Thema BRII - bei Übungszwecken habe ich festgestellt, wie schwierig es ist einen vor dem Gericht rechtgültigen Beschluß zu fassen, der Wortlaut ist extrem wichtig und natürlich alle Regularien beachtet zu haben.
Aber mehr Infos wären toll - um was für eine BV handelt es sich? wie sind die Kündigungsfristen geregelt (sollte alles ok gewesen sein was ich stark bezweifel)? Wie sind die Nachwirkungen?
Also bitte wirklich mehr Infos!!! Ich weiß nicht, in wie weit ihr mit der Gewerkschaft zusammen arbeitte! Laßt das mal von einem Juristen von dem nachsehen, kostet nciht wenn jemand vom Gremium Mitglied ist und darum braucht ihr den ganzen Blödsinn mit Einholung der Zustimmung vom AG nicht.
Aber mein Interesse daran ist groß, bitte gib uns mehr Infos!
Viel Erfolg
DJ
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