Mitarbeiterin der Personalabteilung kandidiert - ist dies rechtlich überhaupt möglich?
Hallo!
Ich habe neulich in der Wahlvorschlagsliste gesehen, dass sich eine Mitarbeiterin aus der Personalabteilung zur Betriebsratswahl gestellt hat. Sie ist die einzige Mitarbeiterin in der Personalabteilung, sie ist sozusagen die Personalabteilung. Ich finde dies ein wenig problematisch, da sie für mich, sollte sie gewählt werden, nicht eine Mittlerin zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist, und erst recht nicht eine Vertreterin meiner Interessen. Meiner Meinung nach bestünde da ein Interessenkonflikt. Meine Frage: Ist dies rechtlich überhaupt möglich? Wenn ja, an wen wende ich mich, wenn ich mit ihr als Mitarbeiterin der Personalabteilung, die Zugang zu allen Daten hat, Probleme habe. Wohl nicht an den Betriebsrat.
Danke für die Antworten.
Community-Antworten (5)
07.02.2006 um 21:37 Uhr
Welcher Meinung du bist ist unerheblich. Wichtig ist, das die Kollegin dem Gesetz nach für den BR wählbar ist. Wenn sie sich zur Wahl aufstellen lässt, entscheidet die Mehrheit der Wähler ob sie in den BR gewählt wird oder nicht. So ist das in einer Demokratie.
08.02.2006 um 01:31 Uhr
Hallo, das gleiche Problem hatten wir vor vier Jahren. Da hat sich unser Personalchef aufstellen lassen. Wenn sie leitende Angestellte ist, d.h. über Einstellungen bzw. Entlassungen selbst frei entscheiden kann, dann ist sie nicht wählbar. Unser Personalchef hat sich damals damit herausgeredet, er sei nur "Beauftragter der Geschäftsleitung". Letztes Jahr im April hat er dann sein Mandat niedergelegt, weil es zu mehreren Prozessen vor dem Arbeitsgericht kam, wo er dann doch zunehmend die "Arbeitgeberseite" vertrat. MfG Mischu
08.02.2006 um 07:53 Uhr
@ Mischu
Danke für Deine Antwort! In diese Richtung wird es wohl bei uns gehen, da diese Mitarbeiterin zwar nicht offiziell aber de facto viele Sachen selbst entscheiden kann (vor allem, wenn es um Neueinstellungen, Lohnerhöhungen, Höherstufungen geht). Der Chef nickt es meistens nur ab. Übrigens, so wie ich es gehört habe, werden viele Mitarbeiter diese Mitarbeiterin wählen, weil sie Angst vor Nachteilen haben.
Kann ich eigentlich Einspruch gegen die Wahlvorschlagsliste einlegen?
mfG Uwaga
08.02.2006 um 08:53 Uhr
Hallo Uwaga,
da ist wohl das, was Heini sagt, ausschlaggebend. Wenn die Mitarbeiterin vor dem Gesetz wählbar ist und die Liste auch ansonsten keine Mängel aufweist, wirst du keinen Einspruch einlegen können.
Ich nehme mal an, dass es bei euch um eine Persönlichkeits- und nicht um Listenwahl geht. Da die Wahl geheim ist, muss doch niemand sein Kreuzchen bei dieser Mitarbeiterin machen. Woher sollen Nachteile entstehen, wenn niemand weiß, wer wen gewählt hat. Manchmal versteht man seine KollegInnen nicht...
Wir hatten vor Jahren das Problem, dass sich die Sekretärin des GF aufstellen lassen wollte. Wir konnten sie dann überzeugen, das lieber zu lassen, indem wir ihr z.B. sagten, dass sie in arge Loyalitätskonflikte kommen könnte. Vielleicht lässt sich ja bei euch auch noch was machen.
08.02.2006 um 11:26 Uhr
"Manchmal verteht man seine KollegInnen nicht" wohl wahr! :-)
Sagen wir mal so, rechtlich kann ich / wir wohl nichts dagegen machen, aber es hat schon bei uns einen faden Beigeschmack. Ich schau mal, was sich machen läßt, und werde mal mit ihr reden.
mfg Uwaga.
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