Schweigepflicht - die Schwerbehindertenvertretung auch gegenüber dem BR?
Hat die Schwerbehindertenvertretung auch gegenüber dem BR Schweigepflicht???
Community-Antworten (1)
15.09.2008 um 22:15 Uhr
Erstens worum geht es und zweitens, warum will man dem BR etwas geheim halten?
Verwandte Themen
Teilnahme BR Sitzung - Schwerbehindertenvertretung sowie Ersatzmitlgied
ÄlterHallo, unser stellv. BR Vorsitzender führt ebenfalls den Vorsitz der Schwerbehindertenvertretung und ist damit bei jeder BR Sitzung auch im Auftrage der Schwerbehindertenvertretung anwesend. Nun is
Ausschluß des 1. Schwerbehindertenvertreters aus den Betriebsratssitzungen
ÄlterIst es möglich, die Vertruensperson der Schwerbehinderten aus den Sitzungen des Betriebsrats auszuschließen, wenn eindeutig bewiesen ist, dass der Vertrauensperson seine Schweigepflicht gegenüber Them
Schweigepflicht
ÄlterDIESES SCHREIBEN HABE ICH HEUTE VON MEINEN AGRBEITGEBER ERHALTEN BIN NEU IM BR KANN ICH DAS UNTERSCHREIBEN ODER BRICHT ES MIR DAS GENICK? BITTE UM RAT Ich bin heute von meinem Arbeitgeber über d
Betriebsstätten in ganz Deutschland aber nur eine Schwerbehindertenvertretung. Was tun?
ÄlterWir haben in m. Städten in Deutschland, Betriebsstätten. Es gibt jedoch nur in einer eine Schwerbehindertenvertretung. Diese wird auch zu den GBR-Sitzungen eingeladen. Somit ist sie auch die Gesamt
Schweigepflicht BR/Privatperson
ÄlterIch habe vor einer Weile ein privates Gespräch mit sehr schockierendem Inhalt geführt. Ich bin mir nicht sicher, ob meinem Gegenüber in dem Moment überhaupt bewußt war, dass ich auch Betriebsratsmitgl