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FREISTELLUNG - was wenn das Betriebsratsmitglied mehr als 50% seiner Tätigkeit benötigt?

G
Gerd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, habe eine frage: wenn ein BR Mitglied zu 50% freigestellt ist,und zu 50% in der fertigung. was ist damit wenn das Betreibsratmitglied mehr als 50% seiner tätigkeit benötigt zb wenn er auf BR Sitzungen und Betriebsausschußsitzungen oder anderen Ausschußsitzungen geht gehört das zu seinen 50% Freistellung oder nicht ? könnt ihr mir weiter helfen ?

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Community-Antworten (3)

M
Mona-Lisa

15.09.2008 um 10:02 Uhr

@GERD, die 50%, die der Kollege vom Gremium freigestellt wurde, sind kein Limit! Wenn die Betriebsratsarbeit mehr Zeit beansprucht, dann ist das eben so! Auch wenn sie den ganzen Tag dauert. Betriebsratsarbeit geht vor vertraglicher Arbeit. Nur muss er sich dann an seinem Platz (zusätzlich!) zur Betriebsratsarbeit abmelden.

B
BR-Hexe

15.09.2008 um 12:01 Uhr

@GERD, wenn ein BR-Mitglied mehr Zeit benötigt um seine Aufgaben wahrzunehmen, so muß der AG damit leben, aus eigener Erfahrung weiß ich, wie schwierig es sein kann, wenn man sich teilen muss, die 50 % sind ein Richtwert. Also jegliche BR-Arbeit fällt unter die Freistellung und darüber hinaus!!

R
Rollie

15.09.2008 um 12:43 Uhr

Eine Teilfreistellung heißt aber nicht, das dieses BR-Mitglied deshalb alle Aufgaben des Gremiums alleine schultern muß. Ggf. lassen sich Aufgaben auf andere Mitglieder umlegen.

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