Videoüberwachung von Mitarbeitern - Können wir die BV einfach "kündigen" und den Abbau der Videoüberwachungsanlage fordern?
Hallo Kollegen,
In unserem Betrieb hat der vorherige Betriebsrat einer Videoüberwachungsanlage zugestimmt, und dazu auch eine BV gemacht.
Darin steht auch eindeutig, dass die GL die Anlage nicht zur überwachung von Mitarbeitern und deren verhalten nutzen darf. Jedoch ist die GL sogar so dreist, während einem sog. 74 Gespräch den Kassenbereich zu beobachten und greift sogar zum Telefon und Fragt die Mitarbeiterin aus, warum sie denn nicht noch eine Kasse aufmacht, immerhin stehen ja sehr viele Kunden an. Auf Nachfrage bei den Kassenaufsichten macht die GL das regelmäßig. Unserer Auffassung nach ist dies ein klarer Verstoß der BV. Können wir die BV einfach "kündigen" und den Abbau der Videoüberwachungsanlage fordern??
Über konkrete Beispiele (Gerichtsurteile oder §§) wären wir sehr dankbar
Danke BR-Anfänger
Community-Antworten (3)
14.09.2008 um 20:09 Uhr
Na wenn die BV eigentlich in Ordnung ist, braucht ihr die eigentlich nicht kündigen. Und wenn der Arbeitgeber dagegen verstößt was er selbst mit dem BR vereinbart hat, dann gibts eben die übliche Eskalation dafür. Die Kernfrage wird aber sein, ob der Arbeitgeber Aufzeichnungen fertigt, die er zu arbeitsrechtlichen Zwecken nutzt, was vermutlich nicht dem Sinn der BV entspricht. Wenn es nur ein Hilfsmittel ist, etwas zu beobachten, was er auch mit eigenen Augen sehen und dann Maßnahmen ergreifen kann (also ohne Aufzeichnung), ists etwas anders. In jedem Fall kann die Frage hier nicht abschließend beantwortet werden, da wir den Inhalt der BV nicht kennen.
14.09.2008 um 20:10 Uhr
@BR-Anfänger, wenn die BV eindeutig ist...na dann..wäre es doch einfacher mal nachzusehen was denn unter bei Nichteinhaltung/Verstössen geregelt wäre...
15.09.2008 um 11:36 Uhr
@BR-Anfänger ihr könnt zwar die BV kündigen, sie behält aber solange ihre Gültigkeit, bis eine neue BV abgeschlossen wird und so was kann sich hinziehen. Ihr müßtet in Verhandlungen mit der GL gehen, bei Nichteinigung wartet dann die Einigungsstelle. Auch könntet ihr ein Gericht bemühen, das dann feststellt, ob die GL gegen die BV verstoßen hat. Zunächst aber solltet Ihr mit der GL sprechen und sie eindringlich auf die bestehende BV und deren Einhaltung hinweisen Siehe mal § 77 BetrVG
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