Arbeitsmoral Betriebsrat Pflichtverletzung, Ignoranz des Betriebsrats - was tun?
Guten Tag! Wir sind ein neuer Betriebsrat mit 7 Mitgliedern und wir haben das Problem das fünf von sieben ihre aufgaben nicht so richtig ernst nehmen. Wir hatten viele Schwierigkeiten den Betriebsrat überhaupt zu laufen zu bekommen aber jetzt sind wir da. Gestern ist wieder mal ein Termin mit der Geschäftsführung geplatzt, nicht weil die Geschäftsleitung nicht will sondern weil BRV und Stellvertreter einfach nicht hin sind. Jetzt will die Geschäftsführung das die Gewerkschaft uns erklärt was wir für pflichten haben. Ich bin Schriftführer bei uns und bin dann gestern nach dem geplatzten Termin vom Betriebsleiter angesprochen worden. Pflichtverletzung, Ignoranz des Betriebsrats und ich kann nichts dagegen sagen weil er eigentlich recht hat. Die von der Gewerkschaft sagen auch sie haben es den fünfen jetzt schon mehrfach gesagt aber sie sind keine Kindergärtner. Mittlerweile geht es bei uns um etwa 60 Arbeitsplätze die betroffen sind weil die fünf und die anderen in ihrer Abteilung sowas wie einen bummel streik machen und meinen sie könnten die Geschäftsleitung so zu etwas zwingen. Die Abteilung schreibt seit 3 Monaten rote Zahlen und Aufträge stehen vor dem platzen. Ich also gestern den vorsitzenden angerufen und gefragt was das sol und der sagt ist doch egal.
Community-Antworten (2)
13.09.2008 um 20:37 Uhr
@Sommerlaune,
bei Euch ist sicher einiges im Argen. Wo kommt die den Betrieb gefährdende Betriebsmüdigkeit her? Lohnprobleme? Unsichere Arbeitsplätze?
Aber zu Deiner Frage: Das Betriebsverfassungsgesetz beschreibt relativ klar die Pflichten des Betriebsrats bzw. dessen Mitglieder. Wird dagegen verstoßen, kann jeder im Betrieb bzw. die Gewerkschaft gegen den Betriebsrat vorgehen. Ein Beispiel: "BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) 1Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. 2Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
(2) 1Wird der Betriebsrat aufgelöst, so setzt das Arbeitsgericht unverzüglich einen Wahlvorstand für die Neuwahl ein. 2§ 16 Abs. 2 gilt entsprechend."
Solltest Du Dich noch nicht gut auskennen, ist die Gewerkschaft eine starke Unterstützung. Mit kollegialen Grüßen
14.09.2008 um 14:27 Uhr
Hallo Matze24
Ja es gibt Lohnprobleme, aber das ist in Arbeit. Da sind wir tran es geht ihnen nicht schnell genug. Die Gewerkschaft hat uns gesagt wie wir vorgehen sollen. da heist es dann wenn sie gegangen sind die haben doch keine Ahnung. Danke für deine Antwort ich hatte schon mit der Gewerkschaft gesprochen, und mu0te einfach mal frust anlassen ich war kurz vorm hinschmeißen, weil ich das gefühl hatte mehr gegen meine Kollegen im Betriebsrat arbeiten zu müssen als für uns. Die Gewerkschaft kommt morgen nochmal zu uns in den Betrieb und will mit den fünfen sprechen und dann entscheiden was zu tun ist.
Gruß Sommerlaune
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