Erstellt am 17.09.2008 um 11:34 Uhr von micki
Weshalb wollt Ihr dem AG mitteilen, wie die Anträge auszusehen haben???
Der § 99 BetrVG trifft hier eindeutige Aussagen.
Gruß micki
Erstellt am 17.09.2008 um 12:14 Uhr von packer
@ sauer
uff... ich will euch nicht zu nahe treten, aber deine frage weckt in mir gleich das bedürfnis an mehreren beschlüssen zur schulung zum thema BetrVG I + II + III mitzuwirken...
aber ich darf ja nich :)