Kündigung eines Leitenden Angestellten mit Behinderung
Der Betriebsrat wurde von der Geschäftsführung informiert, dass einer Person ( Leiter der Herstellung ) gekündigt werden soll. Dieser Person wird aus Sicht des Betriebsrat zurecht gekündigt, da einige Sachen angefallen sind, die Betriebsschädigend waren bzw. sind. Nur hat diese Person einen Schwerbehindertenausweis mit über 50 %. Nun meine Frage. Da es sich um einen Leitenden Angestellten handelt, müssen wir uns vom Betriebsrat damit beschäftigen? Es kann sein, glaube ich, dass vom Integrationsamt diesbezüglich eine Stellungnahme von Seiten des Betriebsrat auf Grund der Behinderung gefordert wird. Hat wer Erfahrung damit?
Community-Antworten (14)
15.09.2014 um 21:27 Uhr
Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten also kann dieser ja auch keine Stellungsnahme zur Kündigung ans Integrationsamt schreiben. Anruf oder Mail sollte genügen falls fälschlicherweise eine Anfrage kommt :-)
15.09.2014 um 21:50 Uhr
@ Fonsi
Erstmal ist es fraglich, ob der Leiter der Herstellung tatsächlich ein leitender Angestellter im Sinne des BetrVG ist!
Zweitens, scheint sich auch Euer AG nicht ganz sicher zu sein, sonst würde er Euch nicht gem. §102 BetrVG anhören.
Drittens! Selbstverständlich muss sich Euer BR mit der Angelegenheit beschäftigen. Auch solltet ihr davon ausgehen, dass der AG vor der Kündigung das Integrationsamt einschaltet und die Zustimmung zur Kündigung erbittet. Eurem BR wird dann ein Schreiben zugehen, in welchem um eine Stellungnahme des BR gebeten wird. Dabei geht es lediglich darum, ob die Kündigung aufgrund der Schwerbehinderung ausgesprochen wird oder nicht. Da wäre es ein absolutes No Go, wenn ihr euch einer Stellungnahme enthalten würdet!
15.09.2014 um 22:02 Uhr
Wo steht hier, dass der AG nach 102 anhört?
Er informiert nach 105 und sonst nichts.
Steht fest, dass er Leitender ist, muss sich der BR überhaupt nicht kümmern. Es sei denn, er fühlt sich hierzu moralisch verpflichtet. Gesetzlich jedenfalls nicht. Hier ändert auch eine Schwerbehinderung überhaupt nichts daran.
Bei der ev. Anfrage vom Integrationsamt verhält es sich genauso. Wer etwas anderes behauptet, sollte einmal div. Literatur zu Rate ziehen. LAG und BAG Urteile helfen hier auch weiter.
15.09.2014 um 22:32 Uhr
Eben die Überschrift lautet Kündigung eines leitenden Angestellten und nicht Angestellten mit Leitungsfunktion. Sollte der Arbeitgeber aus Unwissenheit dann mit einer geplanten Kündigung dieses leitenden Angestellten beim Betriebsrat anwackeln wird er halt wieder nach Hause geschickt ;-)
15.09.2014 um 22:34 Uhr
@ Rheinpfeife
O.k., der Punkt geht zunächst mal an Dich.
@ fonsi
Dann fragt bei Eurem AG nach, ob er die Information nur im Rahmen des § 105 BetrVG weitergegeben hat oder ob die Mitteilung i.S.d. § 102 BetrVG zu verstehen ist.
Sollte der Leiter der Herstellung sich nämlich darauf berufen wollen, dass er KEIN ltd. Ang. i.S.d. § 5 BetrVG ist, wäre die Kündigung wegen Nichtanhörung des BR hinfällig ...
Ich kann Dir versichern, dass es nicht nur einen Kündigungsschutzprozess gegeben hat, in dem das genauso gelaufen ist. Aus diesem Grund hören nicht wenig AG den BR vorsorglich an ...
15.09.2014 um 23:47 Uhr
So ist es. Aber Fonsi schreibt ja nicht, dass der AG den BR anhört sondern nur informiert.
Würde jetzt eine Anfrage an den BR vom Integrationsamt kommen, kann die Stellungnahe doch nur lauten, dass der BR vom AG im Sinne des § 102 BetrVG nicht angehört wurde, weil der AG davon ausgeht, dass es sich um einen leitenden Angestellten handelt und es deshalb keine Stellungnahme des BR in dieser Sache gibt.
zurecht gekündigt, da einige Sachen angefallen sind, die Betriebsschädigend waren bzw. sind<
Das kann ja ohnehin nur ein Gericht entscheiden. Als BR würde mich da eher bedeckt halten.
16.09.2014 um 12:45 Uhr
„O.k., der Punkt geht zunächst mal an Dich.“
Sorry Hoppel, wegen meiner etwas barsch geratenen Antwort.
Ich habe aber nicht vor, hier irgendwelche Punkte zu sammeln. Sollte ich dieses Wollen, wäre ich auch bestimmt nicht schlecht darin. Aber darum geht’s hier nicht. Ich will mich hier auch nicht irgendwie profilieren, sondern die Zeit, wenn ich sie schon aufwende, dahin gehend Nutzen anderen etwas weniger bewanderten zumindest einwenig auf die Sprünge zu helfen.
Von daher finde ich es auch nicht gut, hier auf irgendwelche Pseudojagden zu gehen oder sich auf andere Arten über gleichgesinnte auszulassen, ohne sie persönlich näher zu kennen. Solange für mich nicht feststeht, dass der andere wirklich der Idiot vorm Herrn ist, habe ich ihn respektvoll zu behandeln und nicht gleich jeden auch noch so kleinen Fehler dazu zu Nutzen, ihm meine persönliche Wertschätzung in einer Form mitzuteilen, dass der Eindruck entsteht, dieses wäre allgemein verbindlich und werde auch so von allen so gesehen.
Gerade die, die einen etwas höheren Wissensstand haben, haben hier auch eine besondere Verantwortung den anderen gegenüber. Da muss auch keiner Beweisen, wer nun wirklich der bessere ist. Das ist letztlich sowieso keiner, da einer allein auch nicht alles Wissen kann. Was der eine nicht genau Weiss, weiß dann ja vielleicht der andere umso besser.
Es ist auch noch kein Meister vom Himmel gefallen. Auch ein Hoppel, Rheinpfeife, und wie sie sonst noch alle Heißen mögen, machen einmal Fehler. Es ist auch nicht schlimm, solange sie dieses auch Einsehen und dazu stehen.
Meine Bitte an dich wäre jetzt, dieses auch zu berücksichtigen und deine oftmals vorschnellen Verurteilungen oder Wertungen, die dann nicht selten am Rande einer Beleidigung sind, möglichst einzustellen, zumindest aber aufs vielleicht nicht vermeidbare zu reduzieren.
Es macht für mich hier auch keinen Sinn, die sowieso schon begrenzte Zeit auch noch mit Grabenkriegen zu verbringen. Kritik ja, aber dann bitte sachlich.
In der Hoffnung auf einen in der Zukunft halbwegs vernünftigen Umgang miteinander.
Die Pfeife vom Rhein. Alllias Rheinpfeife
16.09.2014 um 13:12 Uhr
Hallo Fonsi, Ihr könntet als BR auch einfach nichts tun und Euch nicht verhalten. Dann ist es ja eigentlich unerheblich, ob es sich tatsächlich um einen Leitenden handelt oder nicht. Deinem Beitrag entnehme ich, dass ihr der Kündigung nicht negativ gegenüber steht. Da ihr ja nicht die Richter seit, wäre dann wohl Nichtverhalten so oder so der beste Weg?
Zum IA: Wenn die Anfrage kommt, steht auch dort im Schreiben normalerweise, dass nach Aktenlage entschieden wird, wenn sich der BR oder die SBV nicht verhält.
Hallo Rheinpfeife, wäre schön, wenn Du den einen oder die andere zum Nachdenken bringen würdest.
LG Lotte
16.09.2014 um 21:06 Uhr
Danke an ALLE für die vielen Antworten. Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. Wir vom BR warten jetzt mal ab, ob von uns eine Stellungnahme verlangt wird. Wie ich auch im Internet gelesen habe, verlangt das Integrationsamt nur eine Stellungnahme, ob die Kündigung auf Grund der Behinderung ausgesprochen wird. Dies ist ja nicht der Fall. Aber nochmal Danke an Alle.
16.09.2014 um 21:54 Uhr
@ Lotte
Du hast ein wenig zu kurz gedacht ...
Wenn mir als BR tatsächlich daran gelegen wäre, dass diesem Leiter der Herstellung gekündigt wird und wenn ich mir als BR nicht zu 100% sicher wäre, dass es sich tatsächlich um einen ltd. Ang. i.S.d. § 5 BetrVG handelt, würde ich eines mit absoluter Sicherheit nicht tun ... die Hände in den Schoß legen und nichts tun!
Dann würde ich den AG nachgerade darum bitten, den BR ordnungsgemäß vor der Kündigung anzuhören, würde eine Sitzung einberufen, den TOP "Kündigung Lt. d. Herstellung" auf die Tagesordnung setzen und entweder die Anhörungsfrist verstreichen lassen oder dem AG vor Fristablauf eine abschließende Stellungnahme mitteilen. Dann würde die Kündigung zumindest nicht an der fehlenden Anhörung des BR scheitern ...
16.09.2014 um 23:36 Uhr
„O.k., der Punkt geht zunächst mal an Dich.“
Sorry Hoppel, wegen meiner etwas barsch geratenen Antwort.
Ich habe aber nicht vor, hier irgendwelche Punkte zu sammeln. Sollte ich dieses Wollen, wäre ich auch bestimmt nicht schlecht darin. Aber darum geht’s hier nicht. Ich will mich hier auch nicht irgendwie profilieren, sondern die Zeit, wenn ich sie schon aufwende, dahin gehend Nutzen anderen etwas weniger bewanderten zumindest einwenig auf die Sprünge zu helfen.
Von daher finde ich es auch nicht gut, hier auf irgendwelche Pseudojagden zu gehen oder sich auf andere Arten über gleichgesinnte auszulassen, ohne sie persönlich näher zu kennen. Solange für mich nicht feststeht, dass der andere wirklich der Idiot vorm Herrn ist, habe ich ihn respektvoll zu behandeln und nicht gleich jeden auch noch so kleinen Fehler dazu zu Nutzen, ihm meine persönliche Wertschätzung in einer Form mitzuteilen, dass der Eindruck entsteht, dieses wäre allgemein verbindlich und werde auch so von allen so gesehen.
Gerade die, die einen etwas höheren Wissensstand haben, haben hier auch eine besondere Verantwortung den anderen gegenüber. Da muss auch keiner Beweisen, wer nun wirklich der bessere ist. Das ist letztlich sowieso keiner, da einer allein auch nicht alles Wissen kann. Was der eine nicht genau Weiss, weiß dann ja vielleicht der andere umso besser.
Es ist auch noch kein Meister vom Himmel gefallen. Auch ein Hoppel, Rheinpfeife, und wie sie sonst noch alle Heißen mögen, machen einmal Fehler. Es ist auch nicht schlimm, solange sie dieses auch Einsehen und dazu stehen.
Meine Bitte an dich wäre jetzt, dieses auch zu berücksichtigen und deine oftmals vorschnellen Verurteilungen oder Wertungen, die dann nicht selten am Rande einer Beleidigung sind, möglichst einzustellen, zumindest aber aufs vielleicht nicht vermeidbare zu reduzieren.
Es macht für mich hier auch keinen Sinn, die sowieso schon begrenzte Zeit auch noch mit Grabenkriegen zu verbringen. Kritik ja, aber dann bitte sachlich.
In der Hoffnung auf einen in der Zukunft halbwegs vernünftigen Umgang miteinander.
Die Pfeife vom Rhein. Alllias Rheinpfeife Antwort 7 Erstellt am 16.09.2014 um 10:45 Uhr von Rheinpfeife 243193
wenn man da kein feat back bekommt
17.09.2014 um 13:57 Uhr
Hallo Hoppel, ich habe nicht zu kurz gedacht. Ich halte nichts davon, wenn der BR sich aktiv einmischt um einem Kollegen zu schaden. Auftrag laut BetrVG ist jedenfalls ein anderer. LG Lotte
17.09.2014 um 21:54 Uhr
@Nubbel Hast Du Langeweile oder warum treibst Du hier so einen Blödsinn?
Wenn Du schon deinen Senf dazugeben musst, hätte bestimmt auch ein einfacher Verweis gereicht. In dieser Form hat es aber eher den Charakter von zumüllen. Das ist auch ein Thema, dass man nicht so lapidar behandeln sollte. Es sei denn, man kann nicht anders. Was dann aber auch bedeuten könnte, dass einem irgendwo etwas fehlt.
22.09.2014 um 10:30 Uhr
Hallo Rheinpfeife, wäre schön, wenn Du den einen oder die andere zum Nachdenken bringen würdest.
LG Lotte
beleidigungen , arroganz und fehlerhafte Inhalte all over. ich habe nachgedacht, zu frieden? fällst du immer noch auf schmalziges gesülzte rein?
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