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Lohnerhöhung - tarifliche Erhöhung zum 1.6.08 mit der freiwilligen Zulage verrechnet zulässig?

G
Gerd
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

einige Kollegen bekommen zu ihrem Tariflohn eine freiwillige Zulage. Diesen Kollegen wurde mitgeteilt, dass die tarifliche Erhöhung zum 1.6.08 mit der freiwilligen Zulage verrechnet wurde. Somit bekommen diese Kollegen keine Lohnerhöhung. Meine Frage: darf mein AG das?

6.12107

Community-Antworten (7)

K
Kölner

12.09.2008 um 19:16 Uhr

@gerd Ja, das geht!

D
DonJohnson

12.09.2008 um 19:28 Uhr

Ja, das geht wirklich. Bei diesen Personen handelt es sich keinesfalls um AT Beschäftigte, da die übertarifliche Leistung des AG eine freiwillige Zulage ist (vermutlich auch so geschrieben) ist. Wäre sie das nicht, hätte auch der AT ein Recht auf Lohn- bzw Gehaltserhöhung. Siehe hierzu BAG v. 11.2.1998 - 5 AZR 127/97, AiB 1998, 533

K
Kölner

12.09.2008 um 19:31 Uhr

@Don Johnson Danke für das ergänzende Urteil...

D
DonJohnson

12.09.2008 um 20:23 Uhr

Null Problemo - hatte es gerade zur Hand - war Teil unseres ARII

KH
Kleine Hexe

15.09.2008 um 12:57 Uhr

pauschal "das geht" stimmt nicht. Erst mal sehen was im AV steht.

K
Karotte

15.09.2008 um 21:33 Uhr

@Kleine Hexe Was muss denn im AV stehen das das nicht geht?

KH
Kleine Hexe

17.09.2008 um 13:26 Uhr

Steht in meinem AV: die AN erhält TG 4 BJ 10 zzgl. 200 € freiwillige Zulage sehe ich keinen Spielraum zur Verrechnung.

Soll die Tariferhöhung verrechnet werden muß ja jedesmal der AV über die Höhe der Zulage geändert werden.

Also wäre der genaue Wortlaut zu überprüfen (ggf. durch einen Anwalt)

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