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Stellenbeschreibungen, Zeitaufwandsprotokoll für BR-Arbeit?

H
hajot
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Tag, wir sind als BR recht neu (seit Ende Mai d.J.) und stellen fest, daß nach recht gemütlichen Anfängen unser GF jetzt die grosse Klatsche rausholt.

  1. So will er jetzt ein protokoll über den Zeitaufwand für BR-Arbeit. Das kann ich ja noch verstehen. Aber wer (konkrete Person), wann, wieviel, mit wem an Zeit gebraucht hat geht meines Erachtens nach nicht.
  2. Wir hätten auch gerne Stellenbeschreibungen, um einerseits eine einigermaßen gerechtes Gehaltsgefüge zu installieren, anderseits den permanenten Aufgabenzuwachs für einzelne Stellen einzudämmen. Will GF nicht um sich nicht selbst Fesseln anzulegen und individuelle weiterhin die einzelnen Stellen inhaltlich (immer zusätzlich) mit neuen Tätigkeitsfeldern zu beauftragen. Können wir da eingreifen? Wer von euch weiß mehr oder kann mir sagen wo was steht? Grüsse hajot ps es gibt bei uns 3 BR, keinen freigestellten
5.30705

Community-Antworten (5)

IW
Inkognito Weissnicht

12.09.2008 um 14:06 Uhr

Zu 1. Nö hat er auch nicht. Also er darf anfordern: Wer (Betriebsrat) Wieviel Zeit für Was (Recherche, Mitarbeitergespräch, Sitzung, etc.) verwendet! Nicht mit wem! Nicht wo! Nicht den Inhalt! Zu 2. Wird gerade mein neuer LieblingsBetrVG-§ der §87 Satz 10ff Mitwirkung bei der betrieblichen Lohngestaltung. Ausserdem noch der §§92-95, da ihr Richtlinien braucht nach denen die Personalgestaltung erfolgt.

P
packer

12.09.2008 um 16:33 Uhr

@ hajot

gegenfrage: was will der AG machen, wenn ihr dem nicht nachkommt? diese Frage ist oftmals ganz wichtig für euren coolnessfaktor... wenn der AG wirklich im Recht ist und ihm etwas zusteht, dann nennt er auch meistens die quelle, sprich § oder Urteil dazu. ist immer ein ganz guter indikator um nicht auf alle pferdchen aufzuspringen die dem AG grade davonlaufen ;)

gerade als "neuer" will man immer alles belegen und blos nichts falschmachen. da kommt mir immer die frage, wer denn jetzt was will und wer dafür in vorleistung gehen muß. es ist doch nicht primär meine aufgabe idem AG zu beweisen, daß er in diesem fall kein recht dazu hat. ich stelle erstmal nur fest!

ein einigermaßen gerechtes gehaltsgefüge kommt aber m.e. nur mit einem tarifvertrag bzw. durch die anlehnung des AG an ihn zustande. ich kann euch dazu nur empfehlen mal unter dem stichwort Tarifvorbehalt zu googeln!

als zusätzlichen punkt um stellenbeschreibungen neben dem tarifvertrag zu bekommen ist sich mal mit dem thema innerbetriebliche stellenausschreibungen auseinanderzusetzen.

und natürlich ist das ganze ohne eine? gute schulung nicht so ohne weiteres zu meistern :)

lieben gruß und viel erfolg wünscht packer

H
hajot

13.09.2008 um 11:17 Uhr

@ packer Begründung ist gegenüber dem Aufsichtsrat Personalbedarf anzumelden. Wir meinen ist ok, aber nur welches BR-Mitglied und wieviel für was (Sitzunf, Beratung Schulung) Leider kein Mitglied in einem AG-Verband und somit keine Tarifgebundenheit

B
BR-Hexe

13.09.2008 um 11:59 Uhr

Hallo, erst mal kann der AG kein Protokoll von Euch verlangen und es geht gar nicht, das ihr auch noch detailliert Eure BR-Arbeit offenlegt. Wir sind auch nicht tarifgebunden und in den Anfängen unseres BR hat der AG dies auch versucht, ihm wurde in einem Schreiben klargemacht, das er sich das knicken kann. Unserem AG wurde mitgeteilt, wann, also an welchem Tag und ab welcher Uhrzeit, die regulären Sitzungen stattfinden, wer in welchen Ausschüssen ist (habt ihr nicht). Inkongnito schrieb, das der AG auch eine Anspruch darauf hat, zu wissen, ob ihr Recherchen oder Mitarbeitergespräche führt, das sehe ich nicht so. Wenn ihr allerdings Mitarbeitergespräche im Form von Sprechstunden oder Betriebsbegehungen machen wollt, so müßt ihr den Termin schon angeben. Meldet Euch nur immer ordnungsgemäß beim Vorgesetzten ab, wenn ihr Eure BR-Arbeit macht, ihr solltet aber auch die betrieblichen Belange nicht außer Acht lassen, ist oftmals ein Spagat. Ansonsten nutzt die von Inkogniti genannten § zur Duchsetzung Eurer Rechte, besucht Schulungen und schließt mit dem AG Betriebsvereinbarungen ab, wenn er rumzickt, Einigungsstelle oder Rechtsanwalt beauftragen, aber nicht vergessen, den AG voher darüber zu informieren, das ihr einen Rechtsbeistand zur Wahrung eurer Rechte beauftragt, sonst brauch er diesen nicht zu zahlen. LG BR-Hexe

P
packer

15.09.2008 um 18:08 Uhr

hajot,

habt ihr schon mal was von überlastungsanzeigen gehört? google mal bitte danach...

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