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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann betriebsfremde Person in anderen Unternehmen Vorgesetzter sein?

T
Traude
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, in unserem Unternehmen ist die Werbung an eine Werbeagentur vergeben, diese arbeitet mit bei uns beschäftigten Mitarbeitern zusammen. Kann der Chef der exteren Werbeangentur auch weisungsbefugter und diziplinarischer Vorgesetzter von unseren Beschäftigeten sein?

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Community-Antworten (3)

D
DonJohnson

12.09.2008 um 16:24 Uhr

Hallo, schau mal hier:

http://www.suchtmittel.de/seite/tags.php/vorgesetzter.html

http://www.arbeitsratgeber.com/fuehrungskraft_0090.html#Z1

Demnach ist es so, dass wenn derjenige nicht MA eures Unternehmens ist, ist er auch nciht weisungsbefugt. Allerdings kann der AG sagen, dass ihr das machen sollt was er sagt. Kleines Beispiel (an den Haaren herangezogen). Der Externe sagt ihr sollt länger arbeiten. Ihr wollt nicht und sagt das. Er kann euch deshalb nciht disziplinieren. Er müßte zum AG gehen und der macht das dann.

Oh das war ein doofes Beispiel - lach

P
packer

12.09.2008 um 16:48 Uhr

hallo traude,

schau mal in die kommentierung zum § 5 BetrVG Arbeitsverhältnis. dort ist gesagt, daß ein weisungsrecht an dein arbeitsverhältnis gebunden ist. da du mit einem externen kollegen i.d. regel kein arbeitsverhältnis hast, bist du auch nicht seinem weisungsrecht unterworfen.

@ don

jo, doof :) der AG geht natürlich erstmal zum BR und beantragt überstunden...

K
Kölner

12.09.2008 um 19:23 Uhr

@packer ...ich überlege gerade mit wem ein entliehener AN einen AV hat und wer ihm weisungsbefugt ist. Gleich komme ich drauf, ich muss nur noch ein wenig überlegen...;-)

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