Erstellt am 12.09.2008 um 14:24 Uhr von DonJohnson
Hallo, schau mal hier:
http://www.suchtmittel.de/seite/tags.php/vorgesetzter.html
http://www.arbeitsratgeber.com/fuehrungskraft_0090.html#Z1
Demnach ist es so, dass wenn derjenige nicht MA eures Unternehmens ist, ist er auch nciht weisungsbefugt. Allerdings kann der AG sagen, dass ihr das machen sollt was er sagt. Kleines Beispiel (an den Haaren herangezogen). Der Externe sagt ihr sollt länger arbeiten. Ihr wollt nicht und sagt das. Er kann euch deshalb nciht disziplinieren. Er müßte zum AG gehen und der macht das dann.
Oh das war ein doofes Beispiel - lach
Erstellt am 12.09.2008 um 14:48 Uhr von packer
hallo traude,
schau mal in die kommentierung zum § 5 BetrVG Arbeitsverhältnis. dort ist gesagt, daß ein weisungsrecht an dein arbeitsverhältnis gebunden ist. da du mit einem externen kollegen i.d. regel kein arbeitsverhältnis hast, bist du auch nicht seinem weisungsrecht unterworfen.
@ don
jo, doof :) der AG geht natürlich erstmal zum BR und beantragt überstunden...
Erstellt am 12.09.2008 um 17:23 Uhr von Kölner
@packer
...ich überlege gerade mit wem ein entliehener AN einen AV hat und wer ihm weisungsbefugt ist. Gleich komme ich drauf, ich muss nur noch ein wenig überlegen...;-)