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Teilzeit/Zeitanrechnung bei Seminaren?

K
kiki
Feb 2019 bearbeitet

Bekommt eine Teilzeitkraft (6 Std. täglich 4 tage i.d. Woche) bei einer Seminarteilnahme (Fortbildung) die Stunden einer Vollzeitkraft vergütet? Die Kollegin hat Freitags frei und die meisten Seminare gehen bis Freitags. Bisher hat sie nur Ihre normalen Stunden gutgeschrieben bekommen. Falls jemand weiss wo ich es nachlesen kann wäre ich dankbar. Ich weiß wie es bei BR-Mitgliedern geregelt ist. Eine Betriebsvereinbarung gibt es dazu nicht. Es handelt sich bei der Kollegin um kein BR-Mitglied!

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Community-Antworten (6)

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pehoe

12.09.2008 um 09:31 Uhr

kiki, bei uns war das auch so. Wir haben uns auf das Teilzeitbefristengesetz berufen §4 Verbot der Diskriminierung. Dazu haben wir dann eine BV abgeschlossen, in der auch TZK die volle arbeitszeit bis zu einer VK angerechnet bekommen.

F
Frauenpower

12.09.2008 um 15:09 Uhr

Die Gesetzeslage ist in diesem Punkt klar - man benötigt auch keine BV. Angerechnet werden immer die Schulungszeiten sowie notwendige Fahrzeiten zum Schulungsort. Schau doch mal bei " www.br-in-aktion.de " rein - dort gibt es u.a. auch ein Filmchen dazu mit entsprechenden Antworten.

D
DonJohnson

12.09.2008 um 15:47 Uhr

Oder lese dir mal den § 37 Abs 2 - 3 und 6 (besonders den) durch. Eigentlich ist es da hinlänglich erläutert.

K
kiki

18.09.2008 um 10:05 Uhr

Hallo, also wenn das so klar geregelt ist warum finde ich es dann nicht. Es handelt sich hier nicht um ein BR-Mitglied, sondern um eine Kollegin in Teilzeit (wie oben beschrieben)

An pehoe:Wie habt Ihr Euren Chef denn zur BV bewegt?

Also wenn es im Gesetz etwas gibt, dann bitte her mit den Infos.

K
kiki

22.09.2008 um 13:18 Uhr

Schade das sich jetzt keiner mehr dazu äußert, wo es doch so klar geregelt ist. Ich kann jedenfalls nichts finden was eine Vergütung rechtfertigt.Wir haben keine BV und sind nicht tarifgebunden. Deshalb glaube ich das es bei uns auch nur so funktioniert wie bei pehoe. An Don Johnson - ich habe den § 37 gelesen aber ..........

P
packer

22.09.2008 um 15:18 Uhr

moin kiki,

ist doch schon alles gesagt worden... das regelt das TzBfG in § 4, Verbot der Diskriminierung...

ergo macht die teilzeitkraft im vergleich zu einem vollzeitbeschäftigten dann überstunden und damit ist der BR ganz praktisch im boot. wir können per mitbestimmung diesen kollektiven tatbestand per betriebsvereinbarung regeln. diese ist erzwingbar, d.h. im falle des scheiterns der verhandlungen geht die sache vor die einigungsstelle.

ich würde das so dem AG schildern und wenn er nicht einsichtig ist mit ihm die kosten eines RA besprechen :)

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