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Behinderung durch Marktleiter - Wie teile ich meinen Chef mit, dass mich mein Marktleiter in Ausübung meiner Tätigkeit als Betriebsrat behindert?

C
CashGranny
Jan 2018 bearbeitet

Wie teile ich meinen Chef mit, das mich mein Marktleiter in Ausübung meiner Tätigkeit als Betriebsrat behindert z.B. er stellt uns keinen Raum für die Versammlung zur Verfügung, sondern ist der Meinung wir sollen uns doch am Sonntag im Cafe treffen?

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Community-Antworten (4)

R
ridgeback

11.09.2008 um 23:01 Uhr

@CashGranny, denke Du meinst Betriebsratssitzung. Hier würde ich höflichst auf die §§ 40 und 78 S. 1 BetrVG hinweisen.

D
DonJohnson

11.09.2008 um 23:16 Uhr

Was er meint ist ein Betriebsratsbüro mit Ausstattung - aber du sagtest z.B. also denke ich, da ist noch mehr was du uns erklären solltest bevon wir dir hier mitteilen, dass eine Behinderung von Betriebsverfassungsorganen sogar mit Gefängnisstraen bis zu einem Jahr belegt werden können. Darum bitte mehr Infos!

N
nicoline

12.09.2008 um 00:21 Uhr

@"CashGranny" mitteilen mußt Du das dem AG, denn:

§ 40 Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats (1) Die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstehenden Kosten trägt der Arbeitgeber. (2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen.

Wie: z.B.: Hiermit teile/n ich/wir (der BR in Form des BRV ) Ihnen mit, dass Herr/Frau ..... die BR Arbeit nach § 78 BetrVG dadurch behindert dass er gemäß §40 Abs.2 BetrVG keinen Raum für die regelmäßig stattfindende Sitzung des BR zur Verfügung stellt. Ich/wir fordern Sie auf, hier umgehend Abhilfe zu schaffen, andernfalls behalten wir uns die Einleitung rechtlicher Schritte vor. Mit (besonders) freundlichen Grüßen...........

Und für die Zukunft: mal intensiv im BetrVG blättern und daraus lernen!

B
BR-Hexe

12.09.2008 um 10:35 Uhr

@ CashGranny, eine BR-Sitzung oder Betriebsversammlung Sonntags in einem Cafe, das nenn ich mal einen Vorschlag, bei Kaffe und Kuchen und bezahlter Sonntagsarbeit, nicht schlecht... Aber im Ernst, sollte Dein Marktleiter dies wirklich ernst gemeint haben und Dir nicht die Möglichkeit geben, die BR-Arbeit ordnungsgemäß durchzuführen, hat er ein großes Problem, das so enden kann wie Don Johnsen schon beschrieben hat (§119 BetrVg). Mach die GF eindringlich auf Deine Recht aufmerksam. Sollte tatsächlich keine Räumlichkeit zur Verfügung haben, so hat der AG dafür zu sorgen, das auch außerhalb des Firmengeländes auf seine Kosten z.B. eine Betriebsversammlung abgehalten werden kann und das während der Arbeitszeit.

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