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400 Euro Einstellungen - hat der BR Mitbestimmungsrecht?

H
hekse23
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma möchte Mitarbeiter auf 400 Euro Basis einstellen. Meine Frage wäre, hat der BR Mitbestimmungsrecht? Im Betr.VG habe ich nichts gefunden. Und muß der BR auf bestimmte Punkte achten?

5.40109

Community-Antworten (9)

D
DonJohnson

11.09.2008 um 20:29 Uhr

Achtung Satire!!! Ach, das steht da nicht drin? Ich hätte schwören können.... Nunja, wenn dann habt ihr wohl kein MBR - dumm gelaufen... oder war da doch noch was? Ich weiß nicht, ich werde glaube ich senil...!!!

R
Recall

11.09.2008 um 21:38 Uhr

Hallo Hekse23,

schau mal im BetrVG §99. Danach SOFORT Seminar buchen.

mfg Dieter

Ach ja, Don Johnson, Du scheinst ja ein ganz besonders Cooler zu sein.(Keine Satire.)

D
DonJohnson

11.09.2008 um 23:28 Uhr

Ach weißt du...

Cool kann man nciht sein wenn man senil wird. Außerdem möchte ich gar nciht cool sein. Ich könnte auch immer sagen: "Seminar besuchen" und das ist immer der richtige Tipp. Erklärt hast du es aber auch nicht (lach). Hast auch nur auf den 99er verwiesen aber nciht erklärt warum! Aber kann cih verstehen... Wer lesen kann ist klar im Vorteil - aber in diesem Fall ist das klar und nciht nur ne Frage der Definition!

N
nicoline

11.09.2008 um 23:41 Uhr

@hekse 23 Wichtig für den Betriebsrat: Minijobber sind gleichberechtigt

Zu beachten ist, dass geringfügig beschäftigte Kollegen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere muss der Arbeitgeber ihnen …

* im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit bis zu 6 Wochen den Lohn fortzahlen,
* bezahlten Erholungsurlaub gewähren,
* für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
* bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine (verhältnismäßig) nicht erhebliche Zeit den Lohn weiterzahlen
* auch Minijobbern die tarifliche Vergütung zahlen, sofern es einen TV gibt, der im Betrieb angewendet wird

§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen (1) 1In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. 2Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung. mitzuteilen.

Im BetrVG steht nichts über 400 € Kräfte, aber unzweifelhaft handelt es sich auch dabei um eine Einstellung. Der BR ist ebenso unzweifelhaft in der MB und muß mindestens darauf achten, dass in dem Antrag, der dem BR zur Zustimmung vorzulegen ist, die korrekte Eingruppierung angegeben ist, dieses wird vom AG gerne vergessen. Es handelt sich nämlich einfach nur um einen neueingestellten MA, bei dem der AG zwar einige Dinge zu beachten hat, der BR aber nicht mehr, als bei allen anderen MA.

@ Don Johnson benimm Dich nicht wie ein Fachidiot, Du kannst doch auch anders. Wenn man wirklich helfen will, spart man sich Satire, wenn nicht, antwortet man einfach nicht ;-))

D
DonJohnson

11.09.2008 um 23:58 Uhr

@ nicoline

Schuldig im Sinne der Anklage. Ja stimmt, du hat absolut Recht. War doof von mir. Gebe ich zu. Ich habe das für eine Scherzfrage gehalten und so habe ich geantwortet. Habe nciht daran gedacht, dass bei der Frage wirklich ein ernstzunehmender Hintergrund herscht. Damit hab e ich mich aber auch selbst geoutet, dass ich vielleicht nicht alles für wichtig empfinde. Und genau das werde ich abstellen! Versprochen! Ich fand die Frage einfach zu niedlich weil ich dachte, die käm von einem BRM. Vom Grun dsatz her gebe ich dir zu 100% Recht

IW
Inkognito Weissnicht

12.09.2008 um 13:42 Uhr

400€-Kräfte sind sag ich mal zu 95% Teilzeitbeschäftigte mit geringerer oder geringster Stundenzahl. Deshalb lohnt sich auch immer mal ein Blick in das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Und ja 400€-Kräfte sind Mitarbeiter die durch den Betriebsrat vertreten werden. Und ja 400€-Kräfte unterschreiben Arbeitsverträge sind daher sogar aktiv und passiv Wahlberechtigte zum Betriebsrat. Deshalb stehen die nicht im BetrVG. Sie sind nämlich keine gescheckten Zwidderwesen, die es nur in Fabeln gibt, sondern finden sich unter "Arbeitnehmer". (Sie können manchmal sogar Betriebsräte sein, der Unterzeichner z.B.)

MfG Inkognito Weissnicht

W
w-j-l

12.09.2008 um 15:57 Uhr

Oh Gott - Hilfe --- Admin!!!

Kann man das Wort "Johnson" nicht (auch mit Absenderprüfung) als unzulässiges Schimpfwort deklarieren? .... ich meine so wie die anderen Schimpfworte, die einen Beitrag nach dem Erstellen automatisch ins Nirwana schicken. Dann würde uns hier viel Mist erspart bleiben.

D
DonJohnson

12.09.2008 um 19:02 Uhr

ja klar, was war noch mal dein Beitrag zu dieser Unterhaltung? Und was hast du noch gleich in einem anderen Beitrag heute geschrieben??? mit dem 23 er? :-)

Wenn der Witz nciht gut war, greife auch andere mit ähnlich üblen Scherzen an. Danke!!!

W
w-j-l

13.09.2008 um 00:48 Uhr

Ja Don Johnson, mit dem 23er. War schon richtig (grundsätzlich)

Wenn Du den kennen würdest, dann hättest Du gewußt was ich meine, und hättest einfach einen Absatz weiter gelesen.

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