@hekse 23
Wichtig für den Betriebsrat: Minijobber sind gleichberechtigt
Zu beachten ist, dass geringfügig beschäftigte Kollegen die gleichen Rechte und Pflichten haben wie Vollzeitbeschäftigte. Insbesondere muss der Arbeitgeber ihnen …
* im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit bis zu 6 Wochen den Lohn fortzahlen,
* bezahlten Erholungsurlaub gewähren,
* für Arbeitszeit, die wegen eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, das Arbeitsentgelt fortzahlen und
* bei persönlicher Arbeitsverhinderung für eine (verhältnismäßig) nicht erhebliche Zeit den Lohn weiterzahlen
* auch Minijobbern die tarifliche Vergütung zahlen, sofern es einen TV gibt, der im Betrieb angewendet wird
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(1) 1In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder ____Einstellung____, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahme zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen.
2Bei ____Einstellungen____ und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene ____Eingruppierung____. mitzuteilen.
Im BetrVG steht nichts über 400 € Kräfte, aber unzweifelhaft handelt es sich auch dabei um eine Einstellung. Der BR ist ebenso unzweifelhaft in der MB und muß mindestens darauf achten, dass in dem Antrag, der dem BR zur Zustimmung vorzulegen ist, die korrekte Eingruppierung angegeben ist, dieses wird vom AG gerne vergessen. Es handelt sich nämlich einfach nur um einen neueingestellten MA, bei dem der AG zwar einige Dinge zu beachten hat, der BR aber nicht mehr, als bei allen anderen MA.
@ Don Johnson
benimm Dich nicht wie ein Fachidiot, Du kannst doch auch anders. Wenn man wirklich helfen will, spart man sich Satire, wenn nicht, antwortet man einfach nicht ;-))