Mitarbeiterin geringfügig beschäftigt - worauf bei Einstellung achten?
Einen schönen guten Tag euch allen!
Wir sollen in unserer nächsten BR- Sitzung entscheiden ob eine ehemalige MAin jetzt eingestellt werden darf um 1 bis 2 Bereitschaftsdienste im Monat zu leisten, worauf muss ich da achten? (kein Tarif)
Dann habe ich gleich noch ne Frage, wenn ein BRM von seiner Freistellung zurücktreten möchte, wie muss er sich verhalten?
Community-Antworten (3)
12.09.2008 um 09:23 Uhr
zur 1. frage: Einstellung nach §99 BetrVG alle Infos zur Einstellung wie gehabt nach BetrVG
zur 2.Frage: Wenn ein BRM von seiner Freistellung zurücktreten möchte, würde ich erstmal klären warum er dies tun möchte. Ist es privater Natur okay ist es aus den Aufgaben der freistellung heraus würd ich mit ihm reden. Er braucht nur einen schriftlichen Antrag um Entbindung von seiner Freistellung an den BRV stellen und dann als TOP zur nöchsten Sitzung
12.09.2008 um 13:57 Uhr
Und wenn ihr keinen Tarif habt. Immer schön den §87(10) im Hinterkopf behalten und mal darauf achten was die neue MAin so verdient. Nachdem ihr ja wohl irgendwie in der Pflege unterwegs seid, könnte für die Dame auch die Übungsleiterpauschale aus dem EstG greifen. Mal darauf hinweisen.
14.09.2008 um 22:22 Uhr
wir wollten auch ein ehemaligen mitarbeiter einstellen aber dann wurde uns gesagt das er nur unbefristet eingestellt werden kann weil er ja bei uns schon mal lange beschäftigt war.wo unser GF das mitbekommen hat,hat er sofort rückzieher gemacht und wir konnten den jenigen leider nicht behalten.
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