Beschluss des Betriebsrats; BRV weigert sich den Beschluss zu unterschreiben und umzusetzen - was nun?
Hallo Ihr Lieben, die Rote Berta hat wieder ein Problem. Ist mir in 14 jähriger BR Tätigkeit noch nicht passiert. Wir sind ein 11 köpfiger BR. Es gab eine Beschlussvorlage die heiß diskutiert wurde. Von den Einen sehr sachlich und von den Anderen sehr abwertent. Ergebnis 6 von 11 Stimmen mit JA und 5 mit NEIN. Beschluss also angenommen. Weil der Vorsitzende, der es auf die Tagesordnung genommen hatte, mit NEIN gestimmt hat, weigert er sich jetzt den Beschluss zu unterschreiben und umzusetzen. Was nun? Wie geht das weiter? Gilt das jetzt als nicht beschlossen oder was wird? Hoffe sehr auf Euere Hilfe Grüße die Rote Berta
Community-Antworten (7)
10.09.2008 um 20:42 Uhr
Ich denke er muss den Beschluss durchführen. Wenn nicht, löst ihn ab, geht ganz fix. Ameise
10.09.2008 um 21:01 Uhr
@Rote Berta, natürlich ist der Beschluss gültig. Ansonsten behindert der BRV die BR-Arbeit. Sanktionen dürften Dir bekannt sein.
10.09.2008 um 21:36 Uhr
@Rote Berta, ich weiss nicht, ob du den Absatz im BetrVG kennst und zwar den im Däubler, RN. 14. Ich kopier dir mal den Teil raus, den ihr 10 Kollegen dem 11. vorlesen sollte!
" Über jeden Antrag ist grundsätzlich gesondert abzustimmen und das Ergebnis durch den Sitzungsleiter festzustellen und in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen. "
Und wenn euer BRV öfters solche bockige Züge zeigt, solltet ihr tatsächlich über eine Abwahl nachdenken, und zwar laut und deutlich!
10.09.2008 um 23:10 Uhr
@ Rote Berta § 33 Beschlüsse des Betriebsrats (1) 1Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
§ 26 Vorsitzender (2) 1Der Vorsitzende des Betriebsrats oder im Fall seiner Verhinderung sein Stellvertreter vertritt den Betriebsrat im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse.
Bedeutet: Der BRV hat den Beschluss nach aussen zu verkünden und umzusetzen, egal, ob dieser Beschluss ihm ganz persönlich in den Kram passt oder nicht!!!!!
§ 29 Einberufung der Sitzungen (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Bedeutet: Wenn 1/4 der BR Mitglieder (11:4=2,75=3) beantragen, dass auf der nächsten Sitzung die Abwahl des BRV als TOP behandelt werden soll, dann muss das losgehen. Es bedarf keiner Begründung für diesen TOP, wenn mindestens 1/4 der Mitglieder dieses beantragen!!!!! Wenn dann die Mehrheit der anwesenden Mitglieder beschliesst, dass der BRV abgewählt ist, dann ist das so und dann hat der stellvertr. BRV diesen Beschluss nach aussen zu verkünden.
Das Verbot der Behinderung der Betriebsratsarbeit
§ 78 S. 1 BetrVG enthält das Verbot der Behinderung betriebsrätlicher Tätigkeit. Dadurch soll sowohl die vorschriftsmäßige Tätigkeit des Betriebsrats als Gremium als auch die der einzelnen Mitglieder geschützt werden. Eine Behinderung ist jede _objektive Störung, Erschwerung oder Verhinderung der Betriebsratstätigkeit. Das Verbot richtet sich gegen jedermann, also nicht nur gegen den Arbeitgeber, sondern auch gegen Arbeitnehmer.
Quelle:http://www.boeckler.de/163_85121.html
weigert er sich jetzt den Beschluss zu unterschreiben und umzusetzen.
Der BRV ist Erster unter Gleichen. Er hat die Beschlüsse des BR zu akzeptieren und nach aussen zu vertreten. Erfüllt er diese Aufgabe nicht, behindert er die Arbeit des Betriebsrates im Sinne des
§ 78 BetrVG Schutzbestimmungen Die Mitglieder des Betriebsrats..........dürfen in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht gestört oder behindert werden.
und dann muss man sich überlegen, ob man den § 119 BetrVG zu Rate zieht:
§ 119 Straftaten gegen Betriebsverfassungsorgane und ihre Mitglieder
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- die Tätigkeit des Betriebsrats, ...........behindert oder stört
Zugegeben, es ist ziemlich ungewöhnlich, wenn die BR Arbeit durch den BRV behindert wird, aber, es gibt nichts, was es nicht gibt.
Noch Fragen? Dann wieder melden!
10.09.2008 um 23:15 Uhr
Oh nicoline - lange ncihts mehr von dir gelesen - kpl ausgearbeitet wie immer - Respekt - ich ziehe meinen Hut vor dir. Dem ist also ncihts hinzuzufügen!!!!!Alle hier können sich eine Scheibe bei dir abschneiden sozusagen!!!! Habe dich vermisst lach!!!
11.09.2008 um 00:03 Uhr
Vielen Dank an Euch, es ist eigentlich ganz einfach aber mitunter schwer durchzuführen. Oftmals ist die verletzte Eigenliebe stärker als Vernunft und BetrVG. Wir werden den Beschluss konsequent umsetzen. Euere dankbare Rote Berta
11.09.2008 um 09:29 Uhr
@ Rote Berta Wir werden den Beschluss konsequent umsetzen. Viel Erfolg ;-)) Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
@Don Johnson lange nichts mehr von dir gelesen ich entschuldige es, dass Du nicht alle Beiträge lesen kannst ;-))))) und Dank für die Komplimente, werde ganz rot, schäm! Hab hier auch viel gelernt!
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