Erstellt am 10.09.2008 um 17:26 Uhr von Lotte
Volker,
na da fragen wir doch mal Wikipedia ;-)
http://de.wikipedia.org/wiki/Konzern
"Als Konzern bezeichnet man den Zusammenschluss mehrerer rechtlich selbständiger Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Einheit unter einer einheitlichen Leitung. Die dabei verbundenen Unternehmen nennt man Konzernunternehmen.
Ein Konzern besteht aus einem Mutterunternehmen und einem oder mehreren Tochterunternehmen. Eine spezielle Organisationsform von Konzernen ist die Holding-Organisation."
Erstellt am 17.09.2008 um 13:14 Uhr von Knut
Die gesetzliche Definition findet man im Aktiengesetz, § 18 Absatz 1.