Erstellt am 10.09.2008 um 15:48 Uhr von rolfo2
Würde erst mal ein Gespräch mit dem AG führen um das in Zukunft zu unterlassen. Bei weiteren Zuwiderhandlungen Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht stellen.
Erstellt am 10.09.2008 um 16:14 Uhr von BR-Hexe
@georg44
Aus Deiner Frage geht für mich hervor, das auch Einstellungen erfolgt sind, ohne Zustimmung des BR, das geht gar nicht!
Auch bei uns hat es im letzten Jahr mehrere solcher Aktionen gegeben, fehlende Stellenausschreibung, keine Anhörung, kein Zustimuungsersuchen.
Reden half nicht, also Klage beim Arbeitsgericht, heute haben wir einen Titel darauf, das bei einer weiteren Verfehlung in dieser Richtung vom Arbeitsgericht ein Ordnungsgeld erhaben wird. Ich sag Dir, das wirkt!
Aber erst solltet Ihr noch mal das Gespräch suchen.