Hallo,

ich habe eine Frage: Wenn bei einem AN die Probezeit von drei (ursp. Arbeitsvertrag) auf sechs Monate durch eine vertragliche Vereinbarung verlängert wird, muss da der Betriebsrat zustimmen bzw. unterrichtet werden? Was ist, wenn die Unterrichtung fehlt? Tarifvertraglich ist eine Probezeit von sechs Monaten zulässig.