Rechte gekündigter AN - die Stellungnahme des BR für die GL zu erhalten?
hat ein fristlos gekündigter AN das Recht, die Stellungnahme des BR für die GL zu erhalten?
Community-Antworten (5)
10.09.2008 um 15:53 Uhr
@adlerauge Nicht Recht sondern Pflicht! Gruß Andi
10.09.2008 um 16:00 Uhr
Normalerweise sollte ein BR einen Arbeitnehmer unabhängig einer ordentlichen oder fristlosen Kündigung anhören. Hat der BR der fristlosen Kündigung denn zugestimmt? Auch wird in solchen Fällen ein Zustimmungsersuchen an den BR (dies meistens schriftlich) gesandt und in der fristlosen Kündigung steht im allgemeinen auch der Kündigungsgrund drin.
10.09.2008 um 16:40 Uhr
Es gibt zwar eine Pflicht zur Vorlage, nämlich die in § 102 Abs. 4 BetrVG. Doch eine Mißachtung hat grundsätzlich keine Konsequenzen für die GL.
10.09.2008 um 17:29 Uhr
@ hexe normalerweise? wenn nicht, ist die kündigung unwirksam!
sollte der BR einen widerspruch geschrieben haben wüsste der betreffende davon, da der BR ja hierzu den AN zwingend befragen musste.
der widerspruch spielt dann in der kündigungsschutzklage eine rolle in hinblick auf die lohnfortzahlung während der dauer bis zum urteil hier kommt sie also spätestens auf den RA und Richtertisch...
10.09.2008 um 18:51 Uhr
@packer, klar ist, das eine Kündigung ohne Anhörung des BR unwirksam ist, aber es ging ja um die Frage, ob der gekündigte AN die Stellungnahme des BR an den AG verlangen kann, daraus geht nicht hervor, ob der BR mit dem betroffenen AN gesprochen hat, oder durch Schweigen seine Zustimmung erteilt hat. Die Anhörung des Betroffenen sollte von Seiten des BR erfolgen. Was nicht meine persönliche Meinung ist, denn wenn ein BR einer Kündigung zustimmt aufgrund der Tatsachen, die der AG vorbringt und nicht mit dem MA spricht, sollte dieser nicht mehr im Amt sein.
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