Einzelbüro - Kann MA nach Elternzeit weiter darauf bestehen, sofern nichts im Arbeitsvertrag festgehalten ist?
Hallo! Eine Mitarbeiterin kommt nach Ihrer Elternzeit wieder zurück und hat vorher ein Einzelbüro gehabt.
Kann Sie auf dieses Einzelbüro bestehen, sofern nichts im Arbeitsvertrag festgehalten ist?
Beabsichtigt ist, Sie in ein Mehrraumbüro zu versetzten, da auch die Räumlichkeiten sehr knapp bemessen sind.
Community-Antworten (6)
10.09.2008 um 12:38 Uhr
kann sie gerne machen, aber grundlagen sehe ich im moment hierfür nicht...
du musst schauen, ob vergliechbare tätigkeiten auch in groß oder einzelbüros stattfinden. ist das gemischt, dann tendiert da die chance gegen null...
10.09.2008 um 12:39 Uhr
Hatte Sie auch ein eigenes WC ?
Sorry, aber das musste ich loswerden :-)
Ajos
10.09.2008 um 13:14 Uhr
Ich kann ehrlich nicht erkennen, warum sie diesen Einzelarbeitsplatz beanspruchen könnte, es sei denn, die Aufgaben dieser Kollegin wären so spezifisch, das eine Erfüllung der Aufgaben in einem Großraumbüro nicht möglich wären, auhc stellt sich die Frage, ob mit dem anderen Arbeitsplatz auch eine andere Tätigkeit verbunden ist.
10.09.2008 um 13:53 Uhr
Beneidenswert, welche Probleme die Leute bei Euch haben!
10.09.2008 um 14:18 Uhr
Für konzentriertes Arbeiten ist es gegenüber einem Großraumbüro auf jeden Fall von Vorteil, wenn man allein in einem Büro sitzt. Oder z.B. sollte eine Personalsachbearbeiterin nicht ins Großraumbüro gesetzt werden... Den Wunsch der MAin kann ich gut nachvollziehen, auch wenn sich hier manch einer lächerlich darüber macht... Es wäre ja auch undenkbar, einem Abteilungsleiter, der bislang immer ein eigenes Büro hatte, zu sagen, dass er nun ins Großraumbüro muss (z.B. weil der Betriebsrat ein eigenes Büro braucht....) Der Mann würde sich ganz schön beschweren. Auch muss man bedenken, dass in den meisten Betrieben das eigene Büro ein Status-Signal darstellt. D. h., wenn man jemanden mit eigenem Büro ins Großraumbüro versetzt, ist das meist eine Art Degradierung oder Minderung der Wertschätzung (vor allem auch gefühlsmäßig für die veretzte Person). Leider ist es in vielen Betrieben so, dass Mütter, die aus der Elternzeit zurück kommen, irgendwohin versetzt werden, da unterstellt wird, dass sie nun als Mutter nicht mehr so leistungsfähig sind oder wegen der ungeplanten Fehlzeiten (Kind krank...) Ich finde, all das sollte man in seine Überlegungen einfließen lassen.
11.09.2008 um 10:27 Uhr
@ see-see
schätze ich genauso ein, aber ich sehe trotzdem keine rechtlichen möglichkeiten (bei den minimalen angaben die in der frage enthalten sind) auf dem einzelbüro zu bestehen...
ansonsten sehe ich, analog zu dir, nur ein mitbestimmungsrecht des BR nach § 91 BetrVG.
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