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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wechsel von Einzelbüro in ein Doppelbüro

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moritz_1968
Mrz 2019 bearbeitet

Im Zeichen eines Umzugs in ein neues Verwaltungsgebäude hat unser Europachef in die mit allen MA besprochene Büroaufteilung, massiv eingegriffen. Seiner Meinung nach soll der Produktuionsleiter und der technische Leiter in einem Büro zusammen sitzen. Beide hatte bisher eine großes Einzelbüro. Dadurch wären sog. 4 Augengespräche mit dem jeweiligen Vorgesetzten gestört , aber es würden automatisch Informationen mitgehört, welche evtl. noch nicht Spruchreif wären, z.B. Personalgespräche, etc. Wir als BR vermuten zum einen, eine absichtliche Schikane des Europachefs, fürchten jedoch auch ernsthaft die Ordnung des Betriebes dadurch gestört. Kann hier der §87 greifen. Wir sind der Meinung ja, finden aber keine Präzendenz, weder im Fitting noch sonst wo. Vielen Dank vorab...

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Community-Antworten (5)

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celestro

05.03.2019 um 12:13 Uhr

Wieso sollten 4-Augen-Gespräche gestört sein ? Man muss ja

a) so ein Gespräch nicht unbedingt im Doppel-Büro führen b) hat der jeweilige Vorgesetzte nicht ein Einzelbüro ? c) kann man sich ja leise unterhalten d) ist die andere Person ja ggf. nicht immer anwesend

also ich verstehe jetzt das Problem nicht so richtig.

P
Pjöööng

05.03.2019 um 12:18 Uhr

Produktionsleiter? Technischer Leiter? Sind die beiden nur Leitern, oder sind sie Leitende Angestellte?

M
moritz_1968

05.03.2019 um 14:03 Uhr

Hallo Celestro, zu a), was wenn du am Telefon knifflige fragen beantworten möchtest, willst du deinen Kollegen am anderen Ende vertrösten, oder den Kollegen im Büro rausbitten? zu b), nein hatten dies ja bisher, das ist ja das Problem. zu c) Wenn es ein Gespräch über deine Person wäre, würdest du auch bei leisem Unterhalten nicht wollen, dass unberechtigte Mithören könnten. zu d) da hast du sicherlich recht, beantwortet jedoch alles nicht meine Frage bezüglich der Ordnung des Betriebes. Trotzdem Danke

M
moritz_1968

05.03.2019 um 14:05 Uhr

Hallo Pjöööng, beide sind Leiter ihrer Abteilung, jedoch keine leitenden Angestellten nach BetrVG.

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rsddbr

05.03.2019 um 14:41 Uhr

Das Argument der 4-Augen-Gespräche ist recht dünn. Ggf. gibt es dafür Besprechungsräume, in welche man ausweichen kann.

Auch die Argumentation des ungewollten Informationstransfers ist fragwürdig. Vielleicht ist ja genau dies das Ansinnen des neuen Chefs, dass sich die beiden Leiter besser abstimmen können und ggf. sogar als gegenseite Vertretung fungieren.

Die Störung der Ordnung im Betrieb geht im Normalfall nicht vom Europachef aus, sondern von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, welche seine Entscheidungen in Frage stellen.

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