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Einstellungen - Bewerbungsunterlagen

G
glori
Jan 2018 bearbeitet

Bei Einstellungen etc. sollte doch der BR die Bewerbungsunterlagen einsehen... nach welchen Kriterien nehmt ihr diese Einsichten durch? Habt ihr irgendwelchen "Tabellen" oder sowas, wo die wichtigsten Dinge drin stehen, um den Überblick zu behalten? Wir haben das noch nie gemacht, würden aber jetzt gerne damit anfangen, was ist zu beachten?

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Community-Antworten (6)

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pirat

13.07.2007 um 21:44 Uhr

@glori, soso ihr habt das noch nie gemacht. Einstellung ist personelle Einzelmaßnahme

Jede Einstellung eines neuen Mitarbeiters ist eine personelle Einzelmaßnahme im Sinne des § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Diese Regelung des BetrVG findet aber erst Anwendung, wenn ihr in einem Betrieb mit mehr als 20 wahlberechtigte Mitarbeiter beschäftigen seit.

G
glori

13.07.2007 um 21:47 Uhr

ja pirat, wir haben das noch nie gemacht, weil unser bisheriger BRV und auch fast alle anderen BR-Mitglieder dafür nicht die Notwendigkeit sahen, besser gesagt, es war ihnen zu viel Arbeit..... Wir sind mittlerweile 140 MA..... .also gar nicht mal sooo klein.

K
Kölner

13.07.2007 um 21:57 Uhr

@glori Bewerbungsunterlagen sind das was sie sind: Bewerbungsunterlagen. Es gibt BR's die schauen sich tagelang alle diese Unterlagen an und andere verzichten darauf oder nehmen nur Stichproben vor. Allen gemeinsam ist, dass man der potentiellen Willkür eines AG hinsichtlich der Einstellung eines AN einen (kleinen) Riegel vorschieben will. Auf Nachfrage beim AG dürften dann nämlich von selbigen so ohne weiteres nicht mehr die Äusserungen wie "wir hatten bei den Bewerbern keinen schwerbehinderten AN" oder "keiner hatte eine erforderliche Qualifikation" kommen...

G
glori

13.07.2007 um 22:06 Uhr

jaja Kölner, genau das vermuten wir ja, da in letzter Zeit in einem Bereich komischerweise nur Männer eingestellt wurden, obwohl eigentlich wirklich eine Frau dringend nötig gewesen wäre. Aus dem Grund wollen wir das machen. Mir kam jetzt nur der Gedanke, dass man da ja auch schnell die Übersicht verlieren kann, wenn dann so 150 Bewerbungen auf einem Tisch liegen und ständig Neueinstellungen stattfinden.

K
Kölner

13.07.2007 um 22:14 Uhr

@glori Dann könnte ich mir im Zeitalter des AGG und des § 80 BetrVG durchaus vorstellen, das ein BR pauschal die Einstellung des "falschen Geschlechtes" mal ablehnt! Der AG müsste dann mal über § 100 BetrVG informiert werden.

G
glori

13.07.2007 um 22:18 Uhr

jep, bisher wussten wir ja nicht, wer sich bisher so alles beworben hatte und mit welchen Qualifikationen.... das würde sich ja dann jetzt ändern :-) es wurde uns nämlich gesagt, es hätten sich nur frauen mit schlechteren Qualifikationen beworben und da wohl auch nur zwei... der Rest waren alles gut qualifizierte Männer .... wers glaubt....

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