Praxisurlaub nur wann der Chef will - geht das?
Hallo zusammen
wir sind eine Zahnarztpraxis mit 3 Helferinnen und 1 Azubi. Wir halten es nicht mehr mit unserem Chef aus. Wie er mit uns umgeht eine sauerei. Sogar die Patienten sagen zum chef wenn sie mit dem personal weiter so umgehen kommen wir nicht mehr.
Der Chef sagt weiterhin ich mache mein praxisurlaub wann ich will. Nun ist es so, dass der chef den praxisurlaub immer außerhalb den ferien legt. Somit können wir mütter und der azubi sehr schlecht urlaub machen.
Können wir was dagegen tun???
Gruß Manuela08
Community-Antworten (7)
09.09.2008 um 13:59 Uhr
Hallo Manuela08, nach dem Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 1 sind Urlaubswünsche des AN nach sozialen Gesichtspunkten zu gewähren, also Mütter mit Kindern und Azubi sollten in den Ferien Urlaub machen können. Erkundige Dich bei der Gewerkschaft Verdi danach und frage auch da, wie dieses geregelt werden könnte, gegebenenfalls müsstest Du in die Gewerkschaft eintreten.
09.09.2008 um 14:02 Uhr
@Manuela08,
euer Chef ist euer Chef. Für einen Betriebsrat seit Ihr mit 3 Mitarbeitern zu klein!! Was Ihr machen könntet?
Versucht noch einmal mit Ihm ins Gespräch zu kmmen, sammelt Argumentationen und legt Ihm diese vor. Gibt es eine Gewerkschaft die in Eure Zuständigkeit fallen würde, die Anwendung eines Tarifvertrages wird ja bei Euch auch ausfallen. Ist jemand bei Euch in einer Gewerkschaft organisiert?
09.09.2008 um 14:19 Uhr
beim azubi ist es auch klar... urlaub wird allgemein und sollte auch aus nachvollziehbaren gründen während der berufsschulferien genommen werden.
hier kann die berufschule und die handwerkskammer bzw. ärtzekammer bestimmt weiterhelfen. hier aber immer im hinterkopf haben, daß eine krähe der anderen keinen zahn zieht!
euch anderen kann ich nur wg. fehlendem BR, wie klinik schon sagte, die GEW zur klärung empfehlen...
ihr habt entweder eine gütliche einigung im hinterkopf oder aber ihr wendet euch an einen anwalt bzw. über die gewerkschaft an rechtsbeistand und fordert euren urlaub schriftlich mit frist ein... aber das gibt dann natürlich richtig böses blut.
ich denke ihr solltet ihn mal abends zum wein die meinung ganz nett geigen... und zwar alle! sonst ist eine wieder die dumme :)
09.09.2008 um 14:32 Uhr
"Gibt es eine Gewerkschaft die in Eure Zuständigkeit fallen würde, die Anwendung eines Tarifvertrages wird ja bei Euch auch ausfallen."
Ich wüsste nicht, warum für Arzt- oder Zahnarzthelferinnen kein TV gelten würde! Selbstverständlich gibt es einen solchen!
"nach dem Bundesurlaubsgesetz § 7 Absatz 1 sind Urlaubswünsche des AN nach sozialen Gesichtspunkten zu gewähren, ..."
Du vergisst einen gewichtigen Punkt und der greift insbesondere in solchen Kleinstbetrieben >>> Betriebsferien! Betriebsferien wird ein Arzt/Zahnarzt mit ziemlicher Leichtigkeit durchsetzen können.
"Können wir was dagegen tun??? "
Ich würde einmal bei der Zahnärztekammer nachfragen!
09.09.2008 um 14:40 Uhr
@peanuts,
und der TV für Arzt- und Zahnarzthelferinnen beinhaltet dieses Thema? Kannst Du mir einen Link geben zum Thema TV?
09.09.2008 um 19:30 Uhr
Na, den würde ich auch gerne sehen! Des weiteren ist die Frage ob der AG im AG Verband ist - Ansonsten nur HTV wenn alle gewerkschaftlich organisiert sind - ach ja, das wird wohl nciht einfach - die Gew Bindung sollte dann 100% sein und glaubt ihr nciht, dass eventuell für die Dauer eines Streiks in so klenen Betrieben nciht Leiharbeiter oder befristet eingestellt wird? Wie sieht es aus bei den Arbeitslosen - welche Chance hätte ein Streik?
09.09.2008 um 21:50 Uhr
Wer lesen kann ist im Vorteil! Ich habe nicht geschrieben, dass ein TV Regelungen zu "Betriebsferien" beinhaltet.
Die Aussage war "die Anwendung eines Tarifvertrages wird ja bei Euch auch ausfallen."
Es gibt allerdings ein paar Tarifverträge, die speziell auf diese Berufsgruppe entfallen.
Das Thema "Betriebsferien" und "Urlaubsanspruch" Arzt- / Zahnarzthelferinnen ist in den meisten, wenn nicht gar in allen Bundesländern durch die zuständigen Kammern geregelt. Auch diesem Grund habe ich ebenfalls darauf verwiesen, sich an die zuständige Kammer zu wenden.
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