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Rücktritt BR-Vorsitzender und Vertreter - was wenn sich niemand mehr für diese Aufgaben zur Verfügung stellt?

B
BR-Hamburg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Bei uns im Betriebsrat werden der 1. Vorsitzende und dessen Stellvertreter die Ämter niederlegen. Bereits jetzt steht fest, dass sich keine andere Person zur Verfügung stellen wird. Resultieren daraus Neuwahlen? Und wenn ja, was müssen wir beachten?

Danke Euch im Voraus.

LG BR-Hamburg

10.405010

Community-Antworten (10)

R
rolfo2

04.09.2008 um 17:38 Uhr

Legen die ihr Betriebsratsamt nieder oder nur die Funktion? Wenn sie ihr Amt niederlegen rücken die nächsten Ersatzmitglieder nach.

B
BR-Hamburg

04.09.2008 um 17:45 Uhr

Es werden nur die Funktionen niedergelegt, es tritt keiner als BR-Mitglied zurück! Innerhalb des Gremiums stellt sich für die Positionen 1. Vorsitzender, bzw. Stellvertreter, keiner mehr zur Verfügung.

W
w-j-l

04.09.2008 um 17:56 Uhr

BR-Hamburg,

das ist kein Grund für eine Neuwahl. Wenn ihr deswegen eine Neuwahl einleitet, dann ist dieser neu gewählte BR nicht im Amt, da die Amtszeit des alten BR noch nicht zuende ist (Es kann nur einen geben.....) .

Ihr könnt dem nur ausweichen, indem der BR (falls kein neuer Vorsitzender gefunden wird) geschlossen zurücktritt oder seine Auflösung beschließt.

R
rolfo2

04.09.2008 um 18:18 Uhr

w-j-l hat Recht, warum will das niemand machen? Habt ihr untereinander soviel Stress, dann wäre es wirklich sinnvoll geschlossen zurückzutreten.

S
STAN001

05.09.2008 um 09:34 Uhr

Ich glaube, dass der Posten des BR-Vorsitzenden häufig überbewertet wird! Er / Sie ist nur Gleicher unter Gleichen! Häufig kann man aber beobachten, dass fast die ganzen Arbeiten (außer Lehrgänge) fast ausnahmslos auf die beiden "Führenden" abgewälzt werden. Wenn euer Gremium so aufgestellt ist, dann "gute Nacht"! - M.E. ist der Rest dann nur da, um eben mal "nicht arbeiten zu müssen" und vielleicht auch nur, um an aktuelle Informationen (Spanner-Dasein) heran zu kommen. Sinnvolle Beschlüsse sind dann nämlich auf die Meinung eines Einzelnen gefällt, weil dem Rest der Überblick sowie die rechtlichen Möglichkeiten fehlen... (!!!)

Gruß STAN

S
see-see

05.09.2008 um 13:59 Uhr

Stan001: Woher weißt du, wie es in unserem BR aussieht?.... Nur: es gibt in der ganzen Firma niemanden anderes, der sich sonst wählen lassen würde. Wir sind schon froh, dass wir wenigstens 2 halbwegs engagierte BRMs sind (von 7er BR). Der Rest lässt sich alles vorkauen... Es ist erstaunlich: Wenn ich als Stelli die Sitzung leite, geht der Rest mit mir konform. Wenn der Vorsitzende die Sitzung leitet, laufen sie ihm hinterher..... Obwohl wir beide (Stelli u. BRV) selten einer Meinung sind...

B
BR-Hexe

05.09.2008 um 16:01 Uhr

Hallo BR-Hamburg, bevor ihr den Weg der Auflösung geht, solltet ihr vielleicht erst mal untereinander klären, was anscheinend schief läuft, seid ihr ein Gremium wie von STAN geschrieben, dann ist es nachvollziehbar, das beide nicht mehr wollen, oder besteht noch die Möglichkeit, die beiden noch zu überreden? Auflösung und Neuwahlen sind sonst letzlich die Alternative, aber bringt die euch weiter? LG BR-Hexe

Q
qwert

10.09.2008 um 17:40 Uhr

Hallo,

können wir mal bei der Kernfrage bleiben?! Ich denke, es ist nicht wichtig, ob und in wie weit dort im BR etwas schief läuft oder wer wie viel BR-Arbeit leistet. Und das der BR-Vorsitzende und Stelli gleicher als gleich sind wissen wohl die meisten. Wobei mir da auch noch was auf der Zunge liegt...

Zur Sache:

Wie sieht es denn nun rechtlich aus? Was muss getan werden (auch formal), wenn der Vorsitzende und der Stellvertreter ihre Funktion niederlegen und keiner anderer die Funktion übernehmen will?

Wenn w-j-l Recht hat, wie läuft dann ein geschlossener Rücktritt oder eine Auflösung ab, mit welchen Mehrheiten?

Grüße qwert

W
w-j-l

10.09.2008 um 18:27 Uhr

Der BR beschließt mit der Mehrheit seiner Mitglieder (einfache Mehrheit der Anwesenden in Unterzahl reicht nicht), zurückzutreten. (§ 13 (2) Nr.3)

  • Rücktritt auf die TO setzen.
  • Abstimmen

Bei einem 9er BR müssen also mindestens 5 für den Rücktritt stimmen.

Es reicht nicht, wenn die BR-Mitglieder einzeln ihr Amt niederlegen, da sonst Ersatzmitglieder nachrücken, bzw. diejenigen, die ihr Amt nicht niederlegen, die Geschäfte bis zur Neuwahl fortführen. Mit dem Rücktrittsbeschluss endet das Amt auch gegen den Willen derer, die dem Rücktrittsbeschluss nicht zustimmen; allerdings führt der BR die Geschäfte bis zur Neuwahl weiter.

Q
qwert

11.09.2008 um 15:58 Uhr

Hallo w-j-l,

danke, für die schnelle Antwort. D.h. also, ein BR kann bzw. darf ohne Vorsitzenden (rein rechtlich gesehen) und/oder ohne Stellvertreter nicht bestehen?

Unter §26 steht zwar das ein Vorsitzender und Stellvertreter gewählt werden soll, ich finde aber keinen Paragraphen der sagt das ein Betriebsrat ohne Vorsitz und Stelli aufgelöst werden muss. Gibt es darüber Gesetzesurteile?

Das mag sich vielleicht alles etwas haarspalterisch anhören, aber rein taktisch/politsch ist es für uns eine nötige Information.

Danke an Alle, die vielleicht noch antworten. Und nochmals danke an Dich.

qwert

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