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Blauer Brief an Mitarbeiter - zulässig noch dazu ohne Info an den BR?

E
Exagorator
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen!

Auf Grund eines mehrstündigen Produktionsausfalls, der nicht eindeutig einer Person zugewiesen werden kann, wurde eine ganze Schicht mit einem blauen Breif bedacht, mit Aufforderung, den oder die Schuldigen zu benennen, bzw. sich zu melden! Sollte sich keiner als Schuldiger outen, werde allen MA's ein Eintrag in die Personalakte geschrieben.

Frage: der AG hat den BR nicht über diese Aktion informiert! Ist das zulässig??

Grüsse

Exagorator

PS ein technisches Problem als Ursache für den Produktionsausfall kann nicht 100 % ausgeschlossen werden.

5.00605

Community-Antworten (5)

D
delvin

04.09.2008 um 16:27 Uhr

Solange der Schicht keine grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, sehe ich keinen Grund für die Aktion des Arbeitgebers.

W
w-j-l

04.09.2008 um 16:48 Uhr

Was soll denn das? "Eintrag in die Personalakte". Klingt ja wie "Eintrag ins Klassenbuch", bei 3 Einträgen Schulverweis.

Das hat doch arbeitsrechtlich keinerlei Relevanz.

Der AG kann das allenfalls (und natürlich ohne BR) als Abmahnung laufen lassen. Damit kann er sich dann aber auch gleich den Hintern wischen. Auch so eine Abmahnung hätte arbeitsrechtlich keinerlei Relevanz. Eine Abmahnung setzt immer individuelles Fehlverhalten voraus. Es gibt im Arbeitsrecht keine "kollektiven Abmahnungen"

delvin, ohne bessere tarifliche Regelung reicht auch schon mittlere Fahrlässigkeit für eine Abmahnung.

P
Peanuts

04.09.2008 um 16:56 Uhr

"... mit Aufforderung, den oder die Schuldigen zu benennen, bzw. sich zu melden!"

Das grenzt ja schon fast an "Whistleblowing"...

K
khel

04.09.2008 um 17:01 Uhr

"...PS ein technisches Problem als Ursache für den Produktionsausfall kann nicht 100 % ausgeschlossen werden."

Aber Schuld sind im Zweifelsfall natürlich die Mitarbeiter! Die sind sowieso zu doof zu allem, trinken den ganzen Tag Kaffee und kosten nur Geld ;->

Lächerlich! Ich schließe mich w-j-l an.

Gruß khel

P
packer

04.09.2008 um 18:17 Uhr

ich würde an deiner stelle rotzfrech einen kollektiven Tatbestand (ergo Mitbestimmung) feststellen und den AG zwecks Unterlassung dieser Maßnahme kräftig auf die Füße treten. ferner hat er Euch nicht Unterrichtet und übt unzulässigen Druck aus! Ich würde ihm aber ganz schnell klarmachen, daß es so nicht geht... aber ganz schnell. Sollte er sich nicht einsichtig zeigen, würde ich ihm sofort mit richterlicher Prüfung kommen... das reicht meistens schon aus... wasssn idiot ey... das is ja reinste Sippenhaft!!!

@ all hab übrigends meinen I-net Zugang wieder... schon die Drohung mit Anwalt zu prüfen wirkt manchmal wunder bei nichteinsichtigen AG...

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