JAV immer mit im Boot - bei BR-Sitzung?
Hallo hier ist ein BR anzweifeln
Mit melchen Recht, ist die JAV an jeder Betriebsratsitzung zu gegen? Ich verstehe das nicht, der Punkt JAV ist zwar Standard hinterlegt auf der TO aber was wollen die ? Die Sitzen nur da und Gucken wier Frösche auf Drogen. Mitmelden dürfen die eh nicht ausser bei JAV dingsbums aber das ist so gut wie nie Thema ? Was also für ein Recht haben die ? Oder haben die gar kein Pauschales anwesenheitsrecht? Sondern werden NUR Geladen zu Punkten?
Community-Antworten (6)
04.09.2008 um 14:02 Uhr
Oh Wunder... Wir laden grundsätzlich den JAV und den SchwbVM zu den Sitzungen des BR ein. Zum ersten haben die ein Anwesenheitsrecht, zum Anderen: Jede Entscheidung des BR bedingt direkt oder indirekt auch Auswirkungen auf die von den Beiden vertretenen Personen. Oder hast du was persönlich gegen eure JAV?
04.09.2008 um 14:21 Uhr
@Wunder,
also die Amtszeit der JAV ist im § 64 BetrVG geregelt, Anregungen der JAV darf diese nicht direkt dem AG vorlegen sondern über den BR nach § 80 Rz 26 BetrVG (Fitting,23.Auflage),ein Anregungsrecht hat die JAV für die Azubis nach § 70 Rz 15 ff BetrVG(Fitting 23.A.),im Antragsrecht der JAV nach § 67 Rz 26 ff BetrVG(Fitting,23.A.)- hat die JAV kein Recht eine Sitzung des BR einzuberufen,sie kann aber bestimmte Punkte als TOP auf die Tagesordnung zur nöchsten BR-Sitzung setzen lassen, nach § 68 BetrVG hat der BR bei Gesprächen mit dem AG die JAV einzuladen, wenn hierbei MBR der JAV tangiert werden.
Nach § 29 BetrVG hat der BRV die JAV zu jeder Sitzung einzuladen.usw........ Du siehst die JAV hat viele Rechte und Pflichten die im BetrVG geregelt sind. Wie ein BR die Zusammenarbeit mit seiner JAV gestaltet ist an die örtlichen Gegebenheiten zu knüpfen. Mein Tip: redet miteinander und nutzt gemeinsam das BetrVG im Sinne der Azubis.
04.09.2008 um 14:30 Uhr
Hallo Wunder,
im § 67 Abs. 1 BetrVG steht "Die Jugend und Auszubildendenvertretung kann zu allen Betriebsratssitzungen einen Vertreter entsenden. Werden Angelegenheiten behandelt, die besonders die in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer betreffen, so hat zu diesen Tagesordnungspunkten die gesamte Jugend und Auszubildendenvertretung ein Teilnahmerecht.."
MfG Angi1
04.09.2008 um 19:36 Uhr
Wunder!
so ganz kann ich Dich nicht verstehen! Wir sind hier jedenfalls froh, dass wir zum ersten mal seit langem eine JAV haben, die im Rahmen der gesetzlichen Betimmungen (die wurden ja schon richtig beschrieben) zur BR-Sitzung kommen. Es liegt dann in der Hand der Betriebsräte, den Nachwuchs entsprechend einzubinden und für ihre Aufgaben fit zu machen. Das sollten eigentlich die Betriebsräte der Zukunft werden. Ich finde etwas Mühe lohnt sich dann schon.
Deshalb finde ich die Bemerkung der "Frösche auf Drogen" ziemlich daneben. Ihr solltet Euch an die eigene Nase fassen, ob Ihr den richtigen Ton findet um sie an JAV/BR-Arbeit heranzuführen!
06.09.2008 um 13:46 Uhr
Ja das mag ja alles Erleuchtend sein.Aber es ist nun mal auch so das der Schultag der Azubis auch genau andiesen Tag ist und die JAV´ler deshalb zu wenig Schule bekommen. Und da sie im Betreibsrat zu 99,9% immer nur zusehen müssen,weil es kein Thema gibt wo sie aktiv werden könnten oder können oder können wollen?
Frage ich mich ob es nicht besser ist das die Azubis mehr Ausbildung abbekommen?
Natürlich kommt bestimmt und warum versiebt der BR nicht seinen Tag? Antwort das hat schon seinen grund auch Betrieblicher natur.
06.09.2008 um 14:31 Uhr
Hallo Hilfe .....
Wo bin ich den nun wieder gelandet ? wer schreib so was ? Boot und ausbildung ? nun ja beides kann schnell sinken und der vergessenheit anheim fallen
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