Erstellt am 04.09.2008 um 12:39 Uhr von uhu
@Deskjet
ja darf er, es liegt ein konkreter Verdachtsmoment vor; auch *persönliche Schränke*, die vom AN verschlossen gehalten werden, gehören dem AG und sind i.d.R. dem AN nur zur sachgerechten Nutzung und nicht zum Mißbrauch zu Lasten des AG überlassen;
BR ist vorher umfassend zu informieren, damit er sich selbst ein Bild über evtl. Mitbestimmungstatbestände machen kann;
Erstellt am 04.09.2008 um 12:53 Uhr von Bombay
@Uhu
Ich sehe etwas nicht ganz korrekt. Obwohl der Schrank dem AG gehört.
Es geht um der Persönlichkeitsrecht, kann der AG nur mit der Einverständnis der MA den Schrank offnen dürfen. Es liegt ein korrekter Verdacht vor, kann der AG die Polizei holen. Der AG darf nicht pauschal die MA-Schränke öffnen lassen.
Bombay