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Umkleideschränke / Kontrolle durch AG - Darf er das?

D
Deskjet
Jan 2018 bearbeitet

Bei einer Routineüberprüfung der Büromaterialbestände wurde festgestellt, dass mehr Material wegkommt, als verbraucht wird. Der Verdacht liegt also nahe, dass bestimmte Mitarbeiter gewisse Dinge aus der Firma schleusen. Ausserdem hat ein MA gepetzt, dass die persönlichen Schränke der MA anscheinend als Zwischenlager genutzt werden. Jetzt möchte natürlich der AG diese Schränke öffnen lassen, um zu kontrollieren. Darf er das? Was hat der Betriebsrat damit zu tun?

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Community-Antworten (2)

U
uhu

04.09.2008 um 14:39 Uhr

@Deskjet ja darf er, es liegt ein konkreter Verdachtsmoment vor; auch persönliche Schränke, die vom AN verschlossen gehalten werden, gehören dem AG und sind i.d.R. dem AN nur zur sachgerechten Nutzung und nicht zum Mißbrauch zu Lasten des AG überlassen;

BR ist vorher umfassend zu informieren, damit er sich selbst ein Bild über evtl. Mitbestimmungstatbestände machen kann;

B
Bombay

04.09.2008 um 14:53 Uhr

@Uhu

Ich sehe etwas nicht ganz korrekt. Obwohl der Schrank dem AG gehört. Es geht um der Persönlichkeitsrecht, kann der AG nur mit der Einverständnis der MA den Schrank offnen dürfen. Es liegt ein korrekter Verdacht vor, kann der AG die Polizei holen. Der AG darf nicht pauschal die MA-Schränke öffnen lassen.

Bombay

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