Geteilte Umkleideschränke für Privat- und Arbeitsschutzkleidung?
muß der Arbeitgeber Umkleideschränke mit geteilten Fächern bereitstellen, wenn Arbeitsschutzkleidung in einem Lebensmittelbetrieb angeordnet ist. Bisher hatte ich 2 Schränke und soll aus Kostengründen einen abgeben und meine Privatsachen nun mit der Arbeitsschutzkleidung zusammmen tun. Darf der AG den Schrank einfach knacken , wenn ich nicht da bin. Seit 12 Jahren hatte ich bisher diese 2 Schränke
Community-Antworten (2)
28.01.2008 um 19:49 Uhr
@Rio1005 Ich dachte immer, dass der Schwarz/Weiss-Bereich getrennt sein MUSS in der Lebensmittelherstellung! Ist der eine Schrank denn unterteilt?
29.01.2008 um 10:06 Uhr
In einem echten Lebensmittelbetrieb mit Schwarz/Weiss- Trennung kann es garnicht zur Vermischung mit den Privatsachen kommen, da die Hygienekleidung täglich neu aus einem seperaten Wäschespind entnommen wird und nach Feierabend zur Schmutzwäsche geht!
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