muß der Arbeitgeber Umkleideschränke mit geteilten Fächern bereitstellen, wenn Arbeitsschutzkleidung in einem Lebensmittelbetrieb angeordnet ist.
Bisher hatte ich 2 Schränke und soll aus Kostengründen einen abgeben und meine Privatsachen nun mit der Arbeitsschutzkleidung zusammmen tun.
Darf der AG den Schrank einfach knacken , wenn ich nicht da bin. Seit 12 Jahren hatte ich bisher diese 2 Schränke