Guten Tag,
ich bin beim Thema Verschwiegenheitspflicht im BR. Folgender Fall:
Ein Mitarbeiter kommt auf den BR zu, wg. einer neuen betrieblichen Regelung und äussert Bedenken ggü. der neuen Regelung.
Darf der BR im Sinne des betrieblichen Friedens den Vorgesetzten darauf ansprechen, dass bei einem bestimmten Kollegen noch
Gesprächsbedarf bzgl. der neuen Regelung besteht?

Habe im Betriebsverfassungsgesetzt nichts detailiertes zu dieser Konstellation gefunden.

Danke!
Boubadov