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Verschwiegenheitspflicht ggü. Mitarbeitern

B
Boubadov
Nov 2016 bearbeitet

Guten Tag, ich bin beim Thema Verschwiegenheitspflicht im BR. Folgender Fall: Ein Mitarbeiter kommt auf den BR zu, wg. einer neuen betrieblichen Regelung und äussert Bedenken ggü. der neuen Regelung. Darf der BR im Sinne des betrieblichen Friedens den Vorgesetzten darauf ansprechen, dass bei einem bestimmten Kollegen noch Gesprächsbedarf bzgl. der neuen Regelung besteht?

Habe im Betriebsverfassungsgesetzt nichts detailiertes zu dieser Konstellation gefunden.

Danke! Boubadov

4.49508

Community-Antworten (8)

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DonJohnson

03.09.2008 um 19:10 Uhr

Also ich denke, dass BRM grundsätzlich die MA so weit wie möglich aus allem raus lassen soll. Aber worum geht es denn genau? Wenn der MA euch gegenüber Bedenken gegen etwas äußert, braucht ihr den Namen ja nciht preisgeben. Sagt einfach, dass solche Bedenken da sind. Aber um genauer antworten zu können, bräuchte man mehr Infos!

B
Boubadov

03.09.2008 um 19:14 Uhr

Der Vorgesetzte wude darüber informiert, dass Bedenken bei einem MA vorhanden sind. Mit dieser Aussage ging der Vorgesetzte zum MA. Das Thema war dabei die Abschaffung von Bonifikationen.

D
DonJohnson

03.09.2008 um 23:13 Uhr

Naja, wie ich schon sagte hätte ich das als BRM oder Gremium etwas anders gemacht. Ich hätte nciht gesagt: "Kollege Müller Meier Schulz hat uns gesagt, dass er die oder die Bedenken hat!" Ich hätte (vielleicht sogar schriftlich) mitgeteilt:" Bei unserer Ortsbegehung bezüglich der neuen Verfahrensweise hat der Betriebsrat als Gremium folgende Einwände..." Dann ist die anonymität des MA gewährleistet und seine Bedenken wurden geäußert. Außerdem soll der BR ja eh über neue Methoden wachen, sch erkundigen und Einfluß nehmen - zum Wohle der MA!!! Na zumindest verstehe ich meinen Job so!!!

B
Boubadov

04.09.2008 um 00:10 Uhr

Nun gut, da ich kein BRM bin, kenn ich micht nicht entsprechend aus, deshalb ja meine Frage. Ich habe im entsprechenden Betriebsverfassungsgesetz nur zum Thema Verschwiegenheitspflicht nur gefunden, dass Informationsweitergabe vom Betrieb an den BR entsprechend geregelt ist, nicht umgekehrt.

Gibt es hierzu keine Richtlinien?

D
DonJohnson

04.09.2008 um 00:27 Uhr

Wie soll ein Gesetz sowas regeln? Also, es ist doch so, dass der BR eine gewisse Schweigepflicht hat. Davon ab, was darunter zu verstehen ist, steht im BetrVG. Diese Schweigepflicht ist difiniert. Da kann man für deinen Fall nichts herleiten. Eigentlich ist das aber eh geregelt durch den klaren Menschenverstand und irgendwie auch im BetrVG. Der BR tritt einseitig für die Rechte der Arbeitnehmer ein. Ist zwar zur vertrauensvollen Zusammenarbeit verpflichtet, aber da er auf Seiten der Belegschaft steht, ist eine Auseinandersetzung mit dem AG zwangsläufig (das ist jetzt kein Zitat aus den RN des Fitting - nur Erklärung). Beim BRI Seminar wurde uns die Frage gestellt, wo wir stehen - die einen sagten zwischen AN und AG, andere sahen den BR etwas mehr auf sSeiten des AN. Uns wurde verdeutlicht wo wir eigentlich rein rechtlich stehen - beim AN! Wir haben den besonderen Kündigungsschutz, damit wir uns für die MA einsetzen können! Wir sind Betriebsverfassungsorgane und eine Behinderung unserer Arbeit ist ein Straftatbestand und kann mit Gefängnisstrafe bis zu einem Jahr geahndet werden! Der Betriebsrat ist also kein Kindergarten sondern eine Instutition deren Rechte man zu wahren hat (ok, nur wenn der die Rechte eifordert - ein zahnloser Tiger reißt auch kein Wild mehr). Und unsere Zähne seid ihr - die Mitarbeiter!!! Ihr gebt unseren Krallen Schärfe - ihr seid die, die unsere Zähne so fürchterlich aussehen lassen - und genau aus diesem Grund verhält sich ein BR so wie ich es schrieb - den MA so weit es möglich ist heraus lassen und die Agression des AG an seinem dicken Fell abprallen lassen! Dafür und genau dafür sind wir da. Wenn das bei euch schief gegangen ist, habt ihr 2010 de Möglichkeit das bei den Wahlen zu ändern!!!

P
paula

04.09.2008 um 02:25 Uhr

@Boubadov

es gibt keine Richtlinie. Jedes BRM sollte sich natürlich Fragen wie er mit MA-Bedenken umgeht. Er will ja dem MA helfen. Manchmal ist es notwendig auch Ross und Reiter zu nennen. Da muss man natürlich sensibel sein. Wie Euer Fall nun hier gelegen hat... so aus der Ferne nicht zu beurteilen.

@DJ redest Du so auch mit Deinem AG? Das ist ja senationell...

M
mic34

04.09.2008 um 14:05 Uhr

@Don Johnson

Du sprichst mir aus der Seele....

@Paula

...wir reden so mit der GL und nachdem wir einige Male auch zugebissen haben, läuft es recht gut und "vertrauensvoll" ;-)

P
paula

04.09.2008 um 22:48 Uhr

@mic

wenn sich Dein AG davon einschüchtern lässt sollte Ihr ein ganz leichtes Spiel mit ihm haben... Viel Ahnung kann der nämlich nicht haben

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