BR und Personalentwicklung
Ich möchte gerne wissen, welche Mitbestimmungsrechte bzw. pflichten der Betriebrat im Bereich der Personalentwicklung hat?! Also wann muss der Betriebsrat eingeschaltet weden?
Community-Antworten (2)
03.09.2008 um 16:59 Uhr
Da gibts viel zu tun!!!
§§ 80 (2)a; 92 (3); 92a; 93 - 98 !!!
Viel Erfolg!
04.09.2008 um 09:35 Uhr
Da hast Du dir eine riesen Baustelle aufgetan. Personalentwicklung ist nur ein Teil davon wie Du in den § von Alexa lesen wirst. Personalplanung ist das Haupthema. Viele Arbeitgeber haben ein Problem damit transparenz in Ihre Personalplanung zu bringen und manche schon garnicht mit dem Betriebsrat. Auch ist es schwierig mögliche Betriebsvereinbarungen abzuschliessen die zwar in einigen Fällen der § des BetrVG eine MBR des BR vorsehen, aber oft nur mühsam den Gang über die Einigungsstelle voraussetzen. Vielleicht ein Tip:
- Wir haben uns bei Amtsantritt eine komplette Liste aller Beschäftigten angefordert (Name,Vorname,Tätigkeit, Einsatzort,Befristung/unbefristet, Eingruppierung, ect.)
Da hatten wir erst einmal eine Grundlage. Es war schon interessant
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