Elternzeit eines Gremiummitglieds, Rechte/Pflichten Erdatzmitglied
Guten Morgen allerseits,
Ein vollwertiges BR-Mitglied ist in Elternzeit.
Nun zwei Fragen:
Wird das erste Ersatzmitglied automatisch vollwertiges Mitglied?
Darf die Person dann überhaupt in Arbeitsgruppen/-Ausschüssen (z.B. Personalentwicklung, Zeitarbeitsmodelle, ASA und Gesundheitsmanagement) mitwirken?
VG
Ersatz0815
Community-Antworten (3)
23.11.2022 um 09:10 Uhr
Ich hoffe doch, das Eure BRN alle wertvoll sind....
Das erste Ersatzmitglied rückt solange an die Stelle des sich in EZ befindlichen BRM, solange das sich in EZ befindlichen BRM verhindert ist.
Ich würde das Ersatzmitglied nicht in diese Ausschüsse wählen, denn das sich in EZ befindliche wertvolle Mitglied kann auch während der EZ BR- Arbeit leisten. Somit ist das Ersatzmitglied dann nicht mehr nachgerückt und auch nicht mehr in den gewählten Ausschüssen.
23.11.2022 um 09:24 Uhr
;) Ich denk, man weiß, was ich gemeint habe. Ein Gremiumsmitglied.
23.11.2022 um 09:38 Uhr
hat der BRM-Elternzeitler seine Verhinderung erklärt? Ansonsten gilt er nicht automatisch als verhindert und es ist kein EBRM nachgerückt.
Nachtrag: Ersatz-BRM können keine Ausschussmitglieder sein, weil man nie im Vorraus weiß wer nachrückt. Ergo können sie auchnicht in Ausschüssen mitarbeiten.
https://verdi-bub.de/wissen/praxistipps/ausschuesse-des-betriebsrats https://www.ifb.de/wissen/organisation-des-betriebsrats/betriebsausschuss
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