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Versetzung / Neueinstellung bei Verschmelzung?

S
see-see
Nov 2016 bearbeitet

Hallo. Wie in einem andere Thread schon erwähnt, wurde ein Unternehmen aus der Gruppe unseres Unternehmens mit unserem Unternehmen verschmolzen. Nun sind wir ja auch für diese MitarbeiterInnen zuständig. Der Chef der hinzugekommenen MAs (also der ehemalige Geschäftsführer) soll in unserem Management eine zusätzlich dafür geschaffene Stelle besetzen. Bedarf es da der Zustimmung des BR?

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Community-Antworten (1)

U
uhu

03.09.2008 um 15:05 Uhr

@see-see wenn der ehemalige Geschäftsführer kein leitender Angestellter sondern AN i.S. von § 5 BetrVG ist, dann gelten alle Vorschriften des BetrVG also auch § 99;

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