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JAV Stellvertreter gesetzlich bestimmt?

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janini
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ist es unbedingt nötig einen Stellvertreter der JAV zu wählen? wir sind 13 Auszubildende im Betrieb!und es gibt keine AN unter 18 und nur wenige AN die unter 25 sind. danke für eure Hilfe!

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Community-Antworten (3)

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Mona-Lisa

01.09.2008 um 19:32 Uhr

@janini, eure JAV besteht aus einer Person! Ihr könnt gar keinen wählen, wenn der Kollege mal verhindert ist, rückt der erste Ersatz nach!

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janini

01.09.2008 um 20:35 Uhr

Und wie wird der Ersatz in diesem Fall gewählt? dieser ist aber nötig, sehe ich das richtig?

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Mona-Lisa

01.09.2008 um 21:46 Uhr

@janini, der/die mit den meisten Stimmen ist der Vorstand - fertig! Da wird nicht extra gewählt! Der/die mit der nächsthöchsten Stimmenzahl (weil er/sie die erforderliche Anzahl von Stimmen nicht geschafft hat) ist erster Ersatz und wenn der Vorsitzende mal ausfällt vertritt er/sie ihn, bis dieser wieder da ist. Danach ist der Vertreter wieder Ersatzmitglied. Verstanden? :-)

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