Erstellt am 01.09.2008 um 14:39 Uhr von Poseidon
Hallo See-see,
ja du mußt dem dritten Ersatzmitglied absagen, denn zum Zeitpunkt der Sitzung ist ja ein Ersatzmitglied mit mehr Stimmenanteil verfügbar. Vergiss bitte nicht das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen.D.h. wenn euer BR aus 4 Männern und 3 Frauen bestünde und eine Frau ausfällt, so ist eine Frau(sofern vorhanden) als Ersatz zu laden.
MfG
Poseidon
Erstellt am 01.09.2008 um 18:02 Uhr von rasputine
@see-see
"arbeitstechnisch unabkömmlich" kennt das Gesetz eigentlich nicht.
Verhinderungsgründe sind nur Urlaub, krank, Fortbildung, auswärtige Dienstreisen ... kann ein BRM nicht kommen (oder meint nicht kommen zu dürfen), ist aber an dem Tag im Dienst, darf KEIN Ersatzmitglied eingeladen werden für ihn (oder sie ;-) )
Erstellt am 01.09.2008 um 23:34 Uhr von see-see
Danke für die Info. In diesem Falle hätte ich also allein Sitzung machen müssen... Zur Erläuterung: Wir sind ein Diensleistungsbetrieb. D.h., wir können unsere Arbeit nicht immer genau voraus planen. Oft kommt plötzlich und schnell ein Kunde, der unbedingt und dringend irgendwelche Arbeiten erledigt haben möchte. Unsere Firma lebt (auch) von solchen Kunden. Wenn wir uns also nicht selbst das Wasser abgraben wollen, müssen wir schon gelegentlich die Sitzung "aus betrieblichen Gründen" verschieben, um dem Kunden gerecht zu werden.
Erstellt am 02.09.2008 um 06:35 Uhr von pirat
@see-see,
verschieben heisst doch nur "zeittauschen" , ist in Einzelfällen wirtschaftlich gesehen, sinnvoll, tat ich auch schon....