Welches Ersatzmitglied muss ich für die verschobene BR-Sitzung einladen?
Hallo. Für letzte Woche Donnerstag hatte ich (StV.Vors.) eine BR-Sitzung angesetzt. Diese musste ich wegen eigener Unabkommlichkeit in meiner Abteilung verschieben. Für die Sitzung letzte Woche hatte ich ein Ersatzmitglied eingeladen (3. Stelle, die ersten zwei waren im Urlaub bzw. ebenfalls im arbeitstechnisch unabkömmlich). Nun ist das 1. Ersatzmitglied für den neuen Termin frei. Muss ich nun dem für letzte Woche geladenen Ersatzmitglied absagen und stattdessen das 1. Ersatzmitglied einladen?
Community-Antworten (4)
01.09.2008 um 16:39 Uhr
Hallo See-see, ja du mußt dem dritten Ersatzmitglied absagen, denn zum Zeitpunkt der Sitzung ist ja ein Ersatzmitglied mit mehr Stimmenanteil verfügbar. Vergiss bitte nicht das Geschlecht in der Minderheit zu berücksichtigen.D.h. wenn euer BR aus 4 Männern und 3 Frauen bestünde und eine Frau ausfällt, so ist eine Frau(sofern vorhanden) als Ersatz zu laden. MfG
Poseidon
01.09.2008 um 20:02 Uhr
@see-see "arbeitstechnisch unabkömmlich" kennt das Gesetz eigentlich nicht. Verhinderungsgründe sind nur Urlaub, krank, Fortbildung, auswärtige Dienstreisen ... kann ein BRM nicht kommen (oder meint nicht kommen zu dürfen), ist aber an dem Tag im Dienst, darf KEIN Ersatzmitglied eingeladen werden für ihn (oder sie ;-) )
02.09.2008 um 01:34 Uhr
Danke für die Info. In diesem Falle hätte ich also allein Sitzung machen müssen... Zur Erläuterung: Wir sind ein Diensleistungsbetrieb. D.h., wir können unsere Arbeit nicht immer genau voraus planen. Oft kommt plötzlich und schnell ein Kunde, der unbedingt und dringend irgendwelche Arbeiten erledigt haben möchte. Unsere Firma lebt (auch) von solchen Kunden. Wenn wir uns also nicht selbst das Wasser abgraben wollen, müssen wir schon gelegentlich die Sitzung "aus betrieblichen Gründen" verschieben, um dem Kunden gerecht zu werden.
02.09.2008 um 08:35 Uhr
@see-see, verschieben heisst doch nur "zeittauschen" , ist in Einzelfällen wirtschaftlich gesehen, sinnvoll, tat ich auch schon....
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