Ungleichbehandlung von Kandidaten?
Guten Tag! Folgender Sachverhalt: Wir wählen in zwei Tagen unseren Betriebsrat. Es gibt auf 11 Plätze 19 Bewerber, zu denen ich auch gehöre (Persönlichkeitswahl). Die Liste wurde von dem bisherigen Stellverteter und der 2. Stellverteterin aufgestellt. Unser Wahlvorstand besteht aus 7 Mitgliedern, wobei der Wahlvorstands-Vorsitzende zurzeit im Urlaub ist und durch seinen Stellverteter verteten wird. Auch zum Wahlvorstand gehöre ich. Hier sind auch die beiden BR-Stellvertreter aktiv, da der derzeitge BR-Vorsitzende in Rente geht. Die ganze Wahlvorbereitung war bisher so ausgerichtet, dass nur diese beiden Personen gewinnen werden, um die Ämter zu erhalten. Sie machen die Stellvertetung schon seit Jahren und wollen nun den BR in alter, arbeitgeberfreundlicher und inaktiver Form weiterführen. Ich war damit nie einverstanden. Die Wahl hat sich die letzten Jahre immer anhand des Bekanntheitsgrades der Bewerber entschieden. Es wurde nie nach Fähigkeit oder Inhalt gewählt. Wahlwerbung gab es nicht. Bisher war ich deshalb immer Ersatzmitglied des BR, habe mich dieses mal aber als Einziger entschieden einen Flyer mit meinen Inhalten und meinem Bild zu erstellen und im gesamten Haus persönlich in meiner Freizeit (gestern + heute) zu verteilen. Diese Aktion kam (anscheinend) bei den Kollegen so gut - obwohl sie mich nicht kannten, dass die beiden Stellverteter heute aus dem Nichts eine Mail an alle Kandidaten geschrieben haben mit dem Hinweis, dass morgen eine Kandidatenliste mit Namen und Foto veröffentlicht werden soll. Man konnte über eine Abstimmungsfläche entscheiden, ob man mit Foto ("Mein Foto ist okay") oder ohne Foto im Intranet erscheinen möchte. Alles ohne vorherige Ankündigung oder den Bezug welches Foto veröffentlicht werden soll. Ich habe den BRV-Stellverteter dann darauf angesprochen und dieser verwies auf mein Foto aus dem Outlook, welches genutzt werden soll. Prinzipiell okay. Aber: Es gibt Kandidaten, die diese Woche im Urlaub sind und gar nicht rückmelden können, ob sie mit oder ohne Foto veröffentlichen wollen. Zudem gab des die Kandidatenliste schon seit Wochen und es hat sich niemand um Fotos gekümmert. Da ich - wie der BRV-Stellv. - im WV bin, habe ich darauf hingewiesen, dass alle Kandidaten gleich behandelt werden müssen und dass so eine Veröffentlichung nicht okay ist, da unfair. Er sagte, er würde es trotzdem machen. Danach habei ich den stellvertetenden Vorsitzenden des WV darüber informiert, der dann mit dem stellv. BR-Vorsitzenden gesprochen hat. Er gab mir die Rückmeldung, dass die Veröffentlichung eine Listenangelegenheit sei und der WV damit nichts zu tun habe. Er könne keine Ungleichbehandlung erkennen, sagte dann aber im gleichen Satz, dass unser Pressefotograf gerade Fotos von den Kandidaten erstellt hätte , damit diese morgen in der Kandidatenliste erscheinen. Ich und mindestens noch ein weiterer Kollege wurden über diesen Termin nicht informiert. Was sollen wir jetzt machen? Das ist doch eine Form der Manipulation, oder? Gibt es dazu Gerichtsentscheidungen oder gesetzliche Vorgaben?
Freue mich über jede Antwort... Viele Grüße Scott
Community-Antworten (6)
24.04.2018 um 18:07 Uhr
Du solltest darauf achten (und ggf. reklamieren) , dass der Wahlvorstand als Gremium keinerlei Wahkampfaktivitäten machen darf.
Die Kandidaten hingegen dürfen es schon - und du hast es ja gemacht. Vertraue deiner Werbewirkung. Du kannst ja am Tag vor der Wahl noch einen Flyer austeilen.
24.04.2018 um 19:46 Uhr
Deine Schilderung ist für mich nicht zu 100% nachvollziehbar. Es scheint aber so, als ob hier etwas durcheinander läuft.
Die Veröffentlichung der Kandidatenliste (also die Bekanntmachung der Wahlvorschläge) ist in der Wahlordnung geregelt und wird durch den Wahlvorstand vorgenommen.
Laut deiner Schilderung gibt es Personenwahl, keine Listenwahl. Demnach gibt es auch keine "Listenangelegenheit", sondern jede_r Kandidat_in kümmert sich um sich selbst. Von daher gibt es aus meiner Sicht keine "zentrale" Veröffentlichung einer Kandidatenliste mit Foto. Obendrein hat sich der Wahlvorstand neutral zu verhalten. Demnach müssten allen Kandidaten die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden (also z.B. Wahrnehmung des Fototermins und Möglichkeit der fristgerechten Rückmeldung über die Veröffentlichung des Fotos).
Ob das ganze schon als Manipulation und damit als Anfechtungsgrund zu betrachten ist, vermag ich nicht einzuschätzen.
24.04.2018 um 21:47 Uhr
Vielen Dank für die ersten Antworten!
Um es zu konkretisieren: Der stellv. BRV sagt: "Ich veröffentliche die Kandidatenliste in meiner Funktion als BR-Mitglied (sozusagen als Wahlaufruf), nicht als Mitglied des Wahlvorstandes. Demnach kann es dem Wahlvorstand egal sein, wie und ob veröffentlicht wird. Der stellv. Vorsitzende des WV meint deshalb, es gehe ihn nichts an. Er profitiert aber auch davon, weil er ebenfalls Kandidat ist und nichts für seine Kandidatur gemacht hat.
Wo finde ich die Gesetzgebung zu
"...Demnach müssten allen Kandidaten die gleichen Möglichkeiten eingeräumt werden (also z.B. Wahrnehmung des Fototermins und Möglichkeit der fristgerechten Rückmeldung über die Veröffentlichung des Fotos)." ?
Das würde ich gerne den Herrschaften um die Ohren hauen, da ich der Meinung bin, dass dieses Verhalten nicht in Ordnung ist und eine Benachteiligung einiger Kandidatren darstellt.
24.04.2018 um 21:50 Uhr
Der stellvertretende BRV darf eine Kandidatenliste ohne Zustimmung der Kandidaten gar nicht veröffentlichen.
24.04.2018 um 21:54 Uhr
Danke! Wo steht die gesetzliche Grundlage? Was kann ich machen?
24.04.2018 um 22:53 Uhr
Das würde unter allgemeine Persönlichkeitsrechte fallen würde ich sagen.
P.S. Zur Not veröffentlicht er nur für sich etwas und dann bringt es auch niemandem etwas (außer ihm).
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