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Protokoll der Betriebsratssitzung - Darf oder muss der BR die Protokolle öffentlich machen?

M
marzahn
Jan 2018 bearbeitet

Der Betriebsrat hat das Protokoll einer seiner Sitzungen an alle AN verteilt. Gegenstand der Sitzung waren u.a. soziale Probleme einzelner AN und die Einstellung neuer AN, bzw. Versetzungen. Darf oder muss der BR die Protokolle öffentlich machen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Können Nicht-BR-Mitglieder Einsicht verlangen?

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Community-Antworten (10)

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pirat

30.08.2008 um 16:09 Uhr

@ marzahn, " Der Betriebsrat hat das Protokoll einer seiner Sitzungen an alle AN verteilt", ist nicht wahr, oder......

M
Mona-Lisa

30.08.2008 um 16:17 Uhr

@marzahn, das Stichwort ist "Nichtöffentlichkeit"!!!! (§ 34 BetrVG - II. Die Sitzungsniederschrift) Nichtöffentlichkeit heisst, dass Protokolle nur BR - Mitgliedern zugänglich ist, auch Ersatzmitglieder haben nur in der Zeit Einblick, wenn sie ein verhindertes BR - Mitglied vertreten.

P
pirat

30.08.2008 um 16:20 Uhr

@marzahn, definiere Betriebsversammlung und Betriebssratsitzung!

DAH
Der alte Heini

30.08.2008 um 21:36 Uhr

pirat Eine Betriebsversammlung ist, wenn sich alle im Betrieb versammeln. Eine Betriebsratssitzung ist, wenn alle im Betrieb raten und dabei sitzen.

P
pirat

30.08.2008 um 22:08 Uhr

@der alte Hein, alias Jim Henson, ich danke dir vielmals, grosser Heini, dass du mir die Grundbegriffe der BR Arbeit "Sesame Street* artig nachvollziehbar, lehrreich, rüber bringst... .-)

D
DonJohnson

30.08.2008 um 23:50 Uhr

na, ihr seid ja drauf... was habt ihr blos eingeworfen??? Ich will das auch haben - lach

P
pirat

31.08.2008 um 00:59 Uhr

@DJ mein Gutster, was ist dein Begehren?

K
Kölnfreak

31.08.2008 um 01:16 Uhr

sag mal Pirat, was machst du noch so alles nebenbei ?

P
pirat

31.08.2008 um 01:35 Uhr

@Kölnfreak, ich nutze die Möglichkeiten der modernen Piraterie...und ja, mein Freund, ich weis wer du bist... zwinker hol´ dir ruhig dein Bier! Ich bleibe dir treu. Semper fideles .-)

M
marzahn

31.08.2008 um 14:12 Uhr

Vielen Dank Mona-Lisa für den Hinweis. Allerdings finde ich im BetrVG diese Stelle nicht. Aufgrund Ihrer Antwort habe ich nachgesucht und § 30 Betriebsratssitzungen gefunden, im § 34 befinden sich "nur" die Regeln für die Sitzungsniederschrift.

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