Muß bei jeder Betriebsratssitzung besonders wenn sie mir der Geschäftsführung geführt werden ein Protokoll geführt werden.???
Bekommt dann die GF auch das Protokoll???
Kann die GF im Nachhinein auch Korrekturen des Protokolles verlangen, wenn Inhaltliche Abweichungen bzw. die Vollständigkeit über die Gespräche bei der Sitzung von der GF angemerkt werden.