Protokoll - muss das für jede Betriebsratssitzung erstellt werden?
Muß bei jeder Betriebsratssitzung besonders wenn sie mir der Geschäftsführung geführt werden ein Protokoll geführt werden.??? Bekommt dann die GF auch das Protokoll??? Kann die GF im Nachhinein auch Korrekturen des Protokolles verlangen, wenn Inhaltliche Abweichungen bzw. die Vollständigkeit über die Gespräche bei der Sitzung von der GF angemerkt werden.
Community-Antworten (25)
27.06.2006 um 23:38 Uhr
@juergen Da sind aber schon ein paar wichtige Fragen im Vorfeld zu klären:
- BR-Sitzung mit GF?
- die Sitzungsniederschrift in Gänze an die GF?
- Korrekturen durch die GF?
28.06.2006 um 00:18 Uhr
Bin neu im 5er BR, im Gegensatz zu den anderen 4 BR Mitgliedern. Hatten als neu gewählter BR Sitzung mit GF und unser Schriftführer hat darüber kein Protokoll geführt. Es wurde bei der Sitzung auch über evtl. zukünftige personelle Entscheidungen gesprochen. Hätte darüber nicht Protokoll geführt werden müssen??? Bekommt die GF automatisch das Protokoll über die Sitzung ausgehändigt??? Kann man auf Fehler im Protokoll hinweisen. Meine Frage nur, da im Nachhinein gewisse Unstimmigkeiten über den Gesprächsverlauf bei der Sitzung aufgetreten sind.
28.06.2006 um 00:25 Uhr
Naja. So wie Du das schilderst, war das ja eher ein Arbeitgebergespräch! Grundsätzlich finden die BR-Sitzung ohne den AG statt.
28.06.2006 um 00:25 Uhr
juergen,
eine Sitzungsniederschrift ist für jede BR-Sitzung anzufertigen.
Der AG erhält nur den entsprechenden Teil der Niederschrift, der sich auf seine Sitzungsteilnahme bezieht.
Selbstverständlich kann auch der AG Einwände gegen diesen Protokollauszug erheben. Einwände müssen unverzüglich und schriftlich beim BRV eingereicht werden, sind dem Protokoll beizufügen und dem BR in Kenntnis zu bringen.
Werden die Einwände durch den BR für berechtigt erachtet, kann die Niederschrift ggf. korrigiert werden.
@ Kölner
Unser AG findet sich zu bestimmten TOP´s auf vielen unserer BR-Sitzungen ein, allerdings als geladener Gast. Finde ich nicht ungewöhnlich!
28.06.2006 um 00:25 Uhr
@jürgen, ich fangs mal andersrum an! "Muß bei jeder Betriebsratssitzung besonders wenn sie mir der Geschäftsführung geführt werden ein Protokoll geführt werden???" Ja! Bei jeder BR-Sitzung, samt Anwesenheitsliste der Betriebsräte, JAV`ler und SchwbhVertreter! "Bekommt dann die GF auch das Protokoll??? Nein! "Kann die GF im Nachhinein auch Korrekturen des Protokolls verlangen, wenn inhaltliche Abweichungen bzw. die Vollständigkeit über die Gespräche bei der Sitzung von der GF angemerkt werden. Das ist euer Protokoll, und geht die GF nix an.
Interessant ist, dass mit der GF eine Sitzung geführt wird. jüergen, der BRV lädt zur Sitzung. Bei bestimmten Themen kann die GF dazu eingeladen werden. Oder die GF wünscht bei der BR-Sitzung zu bestimmten TOP`s ihre Anliegen dazu zu erklären. Danach verlässt die GF die Sitzung. Das wird natürlich alles in eurem Protokoll mit aufgeführt.
28.06.2006 um 00:28 Uhr
laut §34 des BetrVG ist über jede BR-Sitzung Protokoll zu führen.
Hat der AG teilgenommen, bekommt er den entsprechenden Teil des Protokolls
Einwendungen müssen schriftlich erfolgen und werden beigefügt.
28.06.2006 um 00:32 Uhr
@Fayence, Lotte, Ihr habt mich erwischt! Das mit den Korrekturen stimmt! Hab ích vergessen. ;-)
28.06.2006 um 00:50 Uhr
Allerdings ist dazu zu sagen das die Sitzungsniederschrift §34 eigentlich nur den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, sowie eine eine Anwesenheitsliste beinhalten muss. Wenn keine Beschlüsse gefasst werden muss das Protokoll eigentlich nur die Anwesenheitsliste beinhalten.
28.06.2006 um 00:54 Uhr
@Fayence Ihr seid ein besonderer Betrieb.
Es ist nach wie vor die Ausnahme. Dafür gibt es ansonsten auch den funktionierenden, regelmäßig stattfindenden BA (wöchentlich) und noch regelmäßigere BR-Sitzungen (wöchentlich). Das Beisein eines AG kann ich bei den BR-Sitzungen nur als Ausnahme sehen.
28.06.2006 um 00:59 Uhr
@sh_9260 also ganz so stimmt das nicht
zum einen kann die GO regeln, was noch in die Niederschrift gehört, zum anderen sollte zu jedem TOP und und seiner Behandlung kurz Stellung genommen werden, Erklärungen von BRM zum Protokoll sind ebenfalls aufzunehmen.
28.06.2006 um 01:04 Uhr
@Lotte § 34 Sitzungsniederschrift
(1) Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit, mit der sie gefasst sind, enthält. Die Niederschrift ist von dem Vorsitzenden und einem weiteren Mitglied zu unterzeichnen. Der Niederschrift ist eine Anwesenheitsliste beizufügen, in die sich jeder Teilnehmer eigenhändig einzutragen hat
Ist schon eindeutig woraus es mindestens bestehen muss. weniger ist manchmal mehr.
28.06.2006 um 01:05 Uhr
@Lotte Hihi...das ist der Unterschied zwischen soll und muss!
28.06.2006 um 01:09 Uhr
@Kölner ich faschiere Dich doch
sh_9260 Fitting BetrVG34 RN 15: Erklärungen eines BRM zum Protokoll sind grundsätzlich ebenfalls aufzunehmen.
okay, das andere: soll
28.06.2006 um 01:12 Uhr
@Lotte So grosse Kochtöpfe gibt es doch nicht...es sei denn, Du findest den Kochtopf von Loriots Nilpferd in Burgundersoße.
28.06.2006 um 01:17 Uhr
@Kölner warte nur ab
und nun schlaft alle schön Gute Nacht
28.06.2006 um 01:18 Uhr
Jetzt wird schwierig. Haben uns als neu gewählter BR mit der GF, ich würde mal eher sagen, zu einem Arbeitgebergespräch zusammengefunden, da im Vorfeld nicht schriftlich zu einer BR Sitzung eingeladen wurden. Diese Terminabsprache geschah mündlich mit der GF. Bei diesem Gespräch wurden, meiner Meinung nach, heikle Themen angesprochen. Hätte jetzt bei diesem Gepräch schon Protokoll geführt werden müssen??? Sollte man nicht bei jeder BR Sitzung und bei den Arbeitgebergesprächen Protokoll führen??? Was ist wenn bei diesem Arbeitgebergespräch schon über personelle Entscheidungen gesprochen wurde, welche in naher Zukunft geschehen werden. Unser Schriftführer möchte sich wohl, meiner Meinung nach, auch die Arbeit über die Protokollführung sparen.
28.06.2006 um 01:21 Uhr
Protokollieren! Immer - sonst wird das z.B. bei Mitteilungen des AG auch schwer, diese im Sinne des BetrVG zu belegen, bzw. zu widerlegen.
Ihr solltet aber auch das Mitteilungschaos beseitigen: So wird der AG stetig diese Zusammenkünfte nutzen, irgendetwas zum Personal mitzuteilen. Fristen laufen dann möglicherweise, ohne das Ihr dagegen ein geeignetes Mittel habt.
28.06.2006 um 01:22 Uhr
Natürlich ist es ratsam bei solchen Gesprächen ein Protokoll zu führen. Nur wer führt es ?
der Einladende würde ich sagen.
28.06.2006 um 01:25 Uhr
Wer schreibt der führt. Das kann ja wohl nicht der AG sein.
28.06.2006 um 01:27 Uhr
ja wiso den nicht, lass Ihn doch auch mal führen.
28.06.2006 um 01:35 Uhr
Da der Link zu dieser Seite anscheindend mit einem Bann versehen ist...
Gesetzliche Grundlagen der Protokollführung
Für die Anfertigung eines Protokolls gelten betriebsverfassungsrechtliche, zivilrechtliche und sogar strafrechtliche Vorschriften.
Dieses Protokoll dient verschiedenen Zwecken:
Die Teilnehmer der Sitzung sollen auf das gemeinsam erreichte Ergebnis verpflichtet werden.
Es soll festgehalten werden, was von den einzelnen Teilnehmern während der Sitzung gesagt und getan wurde.
Es dient Personen, die nicht an der Sitzung teilgenommen haben, als Instrument, um das Geschehen in der Sitzung nachvollziehen zu können.
Es dient als Beweismittel darüber, was in der Sitzung wie besprochen und beschlossen wurde.
Das bedeutet, dass, sollte es später Streit über die Auslegung eines Beschlusses geben, nicht nur der reine Wortlaut des Beschlusses von Bedeutung ist, sondern auch der Verlauf der Verhandlung, der letztlich den Beschluss als Ergebnis hatte.
Und auch dafür dient das Protokoll als Beweismittel. Also sollte ein Protokoll über den Wortlaut von Beschlüssen hinaus auch die wichtigsten Beiträge der Diskussion, die dem Beschluss vorangeht, zumindest zusammenfassend darstellen.
Wenn man die verschiedenen gesetzlichen Vorschriften betrachtet, kann man zu folgender Zusammenfassung kommen:
Ein Protokoll muss in jedem Fall die Beschlüsse, die in einer Betriebsratssitzung gefasst wurden, in ihrem korrekten Wortlaut sowie die Anzahl der jeweils abgegebenen Stimmen enthalten.
Ein Protokoll muss den Verlauf der Verhandlung, die einem Beschluss vorangeht, zumindest zusammenfassend darstellen.
In § 34 Abs. 1 BetrVG heißt es “Über jede Verhandlung des Betriebsrats ist eine Niederschrift aufzunehmen”. Das bedeutet, dass nicht nur “ordentliche” Sitzungen des Betriebsrats, sondern auch Sitzungen von Ausschüssen, Verhandlungen des Betriebsrats mit der Geschäftsführung etc. – eben alle Verhandlungen des Betriebsrats und seiner Gremien – protokolliert werden müssen.
28.06.2006 um 01:41 Uhr
Abschließend die Frage noch, muß oder sollte ein Protokoll geführt werden. Werden bei dem Arbeitgebergespräch personelle Entscheidungen getroffen, die dann bindend sind, muß Protokoll mit dem jeweiligen Beschluß erstellt werden. Wird nur über evtl. zukünftige personelle Entscheidugen gesprochen, die noch nicht bindend sind, kann Protokoll geführt werden???
28.06.2006 um 01:48 Uhr
Im Beisein des AG´s werden keine Entscheidungen/Beschlüsse getroffen!!!
Da ich diesen Verweis auf den angesprochenen Link hier nicht reinbringe -weiß der Geier warum- google bitte einmal "protokoll betriebsratssitzung". Die Fundstelle trägt die Überschrift "Protokollführung". Dort findest Du ausführliche Hinweise!
28.06.2006 um 15:03 Uhr
Protokoll immer. Der AG bekommt nur Auszug vom Protokoll und nur von den TOP´s zu den er anwesend war. Korrektur? Die Stellungnahme des AG wird dem Protokoll nur zugefügt. Es wird nichts geändert.
28.06.2006 um 15:22 Uhr
"Die Stellungnahme des AG wird dem Protokoll nur zugefügt. Es wird nichts geändert." = Falsch!!
Richtig = das Protokoll muss nicht geändert werden!
Ist der AG sogar berechtigt, ein Beschlussverfahren einzuleiten, wenn der BR seinen Einwendungen nicht stattgegeben hat!
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