In unserer Abteilung ist folgendes passiert: Auf ein Stellenangebot haben sich Herr A und Herr B beworben. Herr B ist schon in unserem Betrieb tätig. Das Stelleangebot wurde intern und extern ausgeschrieben. Der Arbeitgeber will möchte Herrn A einstellen und der Betriebsrat dagegen Herrn B. Der Betriebsrat ist der Meinung, dass innerbetriebliche Bewerber immer den Vorzug vor dem externen Bewerber haben. Die Stelle wäre ja innerbetrieblich ausgeschrieben worden und außerdem sei Herr B für die Tätigkeit besser geeignet. Meine Frage: Kann der Betriebsrat mit diesen Begründungen der Einstellung des Herrn A wirklich widersprechen? Gibt es dazu Rechtsgrundlagen?