Alleingang BRV und Stell. - Nachforschungen über ein BRM stellen und sich externe Beratung nehmen?
kann der BRV und stell. alleine ohne den BR zu unterrichten, Nachforschungen über ein BRM stellen und sich externe Beratung nehmen? im März begann dies und durch Zufall erfuhr das der BR. stell. ist gleich zurück getreten, ein BRM hat den Rücktritt des BRV gestellt, und wenn dies nicht geschieht, dann ausschluß aus dem BR. Kennt sich da jemand aus?.
Community-Antworten (3)
27.08.2008 um 19:11 Uhr
@unimog, das ist eher eine * Bulldozermanier* was da abgeht .... Externe Beratung findet man in den gelben Seiten unter Detektive, wenn das unter Beratung gemeint ist, dieses Privatvergnügen kostet auch privat Ausschluss von BRM steht unter § 23 BetrVG, den könnt ihr euch abschminken... Abwahl, aber Verbleib im BR, geht auf Antrag und mit Mehrheitsbeschluss...
27.08.2008 um 19:15 Uhr
@unimog Was gab es denn so spannendes über das Mitglied zu erfahren bzw. was hat die beiden dazu bewegt? Ausschluss aus dem BR nach § 23 Abs. 1 BetrVG müssen schon grobe Pflichtverletzungen mit sich ziehen.
27.08.2008 um 23:17 Uhr
unimog
Alles sehr dubios. Was will uns der Schreiber mitteilen?
Der BR Vors und Stellv. sollen externe Beratung in Anspruch genommen haben ? Wer zahlt den die externe Beratung ??
Wenn der Vors. nicht selber zurücktritt, soll er aus dem BR ausgeschlossen werden ? Wer will den Vors. ausschließen, der BR, der AG oder per Antrag übers ArbG ?
Ich werde den Gedanken nicht los, dass hier der Arbeitgeber die Sache klug anschiebt.
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