Erstellt am 16.12.2008 um 13:15 Uhr von packer
hm... als freigestellter musst du dich doch nicht abmelden?
und wie das mit dem dienstwagen geregelt ist, daß musst du am besten selber wissen.
und ja, die sekretärin darf nachfragen... ob das was bringt ist ne andere seite, denn auskunft muß ihr niemand geben. ich würde sie einfach mal nach ihrer motivation fragen und ob sie sich da nicht ein wenig zu weit aus dem fenster lehnt...
aber eigentlich solltest du das als BR wissen? das gehört zum selbstverständnis des jobs...
Erstellt am 16.12.2008 um 13:17 Uhr von Frank B
Die Rechtssprechung ist da eigentlich eindeutig, du musst dich normaler Weise zur Betriebsratsarbeit abmelden, aber nicht wohin.
Du musst aus meiner Sicht keine Auskunft geben, schon garnicht der Sekretärin. Wenn der Chef fragen sollte, sag ihm einfach, dass du Betriebsratsarbeit gemacht hast und das war´s. Du bist zu keiner Auskunft verpflichtet.
Erstellt am 16.12.2008 um 13:22 Uhr von pirat
@packer,
"als freigestellter musst du dich doch nicht abmelden?"
ähm....so generell stimmt das aber nicht......
Erstellt am 16.12.2008 um 13:59 Uhr von peanuts
"Ich bin mit einem Firmenwagen dahin gefahren, habe dies im Sekretariat aber vergessen anzukündigen. "
Klingt nicht danach, dass Du einen Firmenwagen einfach so und jederzeit nutzen darfst. Oder?
*Vermutungsmodus on*
Die Sekretärin wollte lediglich in Erfahrung bringen, ob die Nutzung des Firmenwagens tatsächlich "betriebsrätlich" bedingt war.
*Vermutungsmodus off*
Erstellt am 16.12.2008 um 14:29 Uhr von packer
@ pirat
es gibt immer ausnahmen. ich bin aber jetzt von einer vollfreistellung ausgegangen und da muß man sich (Fitting 24. Auflage §37 Rdn. 50) nicht abmelden... aber verbesser mich. manchmal manifestieren sich ja fehler gerne :)
Erstellt am 16.12.2008 um 14:36 Uhr von peanuts
Auch ein voll freigestelltes BRM muss sich u.U. abmelden, wenn es zwecks Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Betrieb/das Betriebsgelände verlässt.
*Vermutungsmodus on*
Aber auch das wird hier vermutlich keine Rolle spielen, da zu vermuten ist, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit gelegen hat.
*Vermutungsmodus off*
Erstellt am 16.12.2008 um 15:38 Uhr von pirat
Ahio Packer,
wenn er das Schiff verlässt und in Umständen ist....genau das.... ;-)
Erstellt am 16.12.2008 um 19:00 Uhr von Der alte Heini
Heiko
Bist du gem. §38 BetrVG für BR Arbeit freigestellt, so ist es logisch, dass du auch in der Arbeitszeit Betriebsratsarbeit erledigst. Das geht auch meiner Ansicht nach soweit, dass du deine Arbeitszeit den Bedürfnissen der BR arbeit anpassen kannst.
Aus meiner Sicht ist hier nur die Frage, ob das Fahrzeug im Rahmen der BR Arbeit genutzt wurde, zulässig.
Erstellt am 19.12.2008 um 13:45 Uhr von packer
ahoi pirat,
darf ich gratulieren???