Über BR-Arbeit Nachforschungen anstellen
Hallo, gestern Abend habe ich einen Termin bei einer den Betriebsrat beratenden Rechtsanwältin gehabt. Ich bin mit einem Firmenwagen dahin gefahren, habe dies im Sekretariat aber vergessen anzukündigen. Jetzt hat unsere Arbeitgeberfreundliche Sekretärin in der Kanzlei angefragt, ob ich wirklich da war. Die Anwältin wird aus Gründen der Verschwiegenheitspflicht keine Auskunft geben. Ich bin übrigens freigestellter BRV. Meine Frage, darf die Sekretärin Nachforschungen anstellen, was der BR macht? Muß ich Auskunft erteilen, wenn es um brisante Themen geht?
Community-Antworten (9)
16.12.2008 um 14:15 Uhr
hm... als freigestellter musst du dich doch nicht abmelden?
und wie das mit dem dienstwagen geregelt ist, daß musst du am besten selber wissen.
und ja, die sekretärin darf nachfragen... ob das was bringt ist ne andere seite, denn auskunft muß ihr niemand geben. ich würde sie einfach mal nach ihrer motivation fragen und ob sie sich da nicht ein wenig zu weit aus dem fenster lehnt...
aber eigentlich solltest du das als BR wissen? das gehört zum selbstverständnis des jobs...
16.12.2008 um 14:17 Uhr
Die Rechtssprechung ist da eigentlich eindeutig, du musst dich normaler Weise zur Betriebsratsarbeit abmelden, aber nicht wohin. Du musst aus meiner Sicht keine Auskunft geben, schon garnicht der Sekretärin. Wenn der Chef fragen sollte, sag ihm einfach, dass du Betriebsratsarbeit gemacht hast und das war´s. Du bist zu keiner Auskunft verpflichtet.
16.12.2008 um 14:22 Uhr
@packer,
"als freigestellter musst du dich doch nicht abmelden?"
ähm....so generell stimmt das aber nicht......
16.12.2008 um 14:59 Uhr
"Ich bin mit einem Firmenwagen dahin gefahren, habe dies im Sekretariat aber vergessen anzukündigen. "
Klingt nicht danach, dass Du einen Firmenwagen einfach so und jederzeit nutzen darfst. Oder?
Vermutungsmodus on
Die Sekretärin wollte lediglich in Erfahrung bringen, ob die Nutzung des Firmenwagens tatsächlich "betriebsrätlich" bedingt war.
Vermutungsmodus off
16.12.2008 um 15:29 Uhr
@ pirat
es gibt immer ausnahmen. ich bin aber jetzt von einer vollfreistellung ausgegangen und da muß man sich (Fitting 24. Auflage §37 Rdn. 50) nicht abmelden... aber verbesser mich. manchmal manifestieren sich ja fehler gerne :)
16.12.2008 um 15:36 Uhr
Auch ein voll freigestelltes BRM muss sich u.U. abmelden, wenn es zwecks Wahrnehmung betriebsverfassungsrechtlicher Aufgaben den Betrieb/das Betriebsgelände verlässt.
Vermutungsmodus on
Aber auch das wird hier vermutlich keine Rolle spielen, da zu vermuten ist, dass der Termin außerhalb der Arbeitszeit gelegen hat.
Vermutungsmodus off
16.12.2008 um 16:38 Uhr
Ahio Packer, wenn er das Schiff verlässt und in Umständen ist....genau das.... ;-)
16.12.2008 um 20:00 Uhr
Heiko Bist du gem. §38 BetrVG für BR Arbeit freigestellt, so ist es logisch, dass du auch in der Arbeitszeit Betriebsratsarbeit erledigst. Das geht auch meiner Ansicht nach soweit, dass du deine Arbeitszeit den Bedürfnissen der BR arbeit anpassen kannst. Aus meiner Sicht ist hier nur die Frage, ob das Fahrzeug im Rahmen der BR Arbeit genutzt wurde, zulässig.
19.12.2008 um 14:45 Uhr
ahoi pirat,
darf ich gratulieren???
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